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VDH fordert sachgerechte und effiziente Maßnahmen

Es scheint unter Deutschlands Politikern ein regelrechter Wettbewerb um die rigorosesten Maßnahmen gegen Hunde ausgebrochen zu sein. Auf der einen Seite droht dabei jedes Augenmaß verloren zu gehen, während auf der anderen Seite Ablenkungspolitik betrieben wird. Hysterie und Panik sind aber schlechte Ratgeber. Nachdem Hamburg am schnellsten eine neue Hundeverordnung präsentierte, setzt NRW gleich 41 Hunderassen auf eine „schwarze Liste“ und belegt über 60% aller Hundehalter mit Auflagen. Hessen will jetzt am drastischsten vorgehen. Der Innenminister will 16 Rassen sofort mit einem Zucht- und Haltungsverbot belegen. Dies hätte zur Folge, dass diese Hunde von den Behörden eingezogen und eingeschläfert werden müssen. Ein derartiges Vorgehen ist weder ethisch noch rechtlich zu vertreten. Denn das Tierschutzgesetz verbietet nicht grundlos das Töten von Tieren, wenn hierfür keine hinreichenden Gründe (Indikationen) vorliegen, Vermutungen und taktische Erwägungen reichen nicht aus.

Die Politik versucht vor dem Hintergrund populistischer Forderungen von ihren Versäumnissen der Vergangenheit abzulenken. Denn seit Jahren werden auf Bundes- und Länderebene Empfehlungen des VDH, der Tierschutz-Organisationen und der Tierärzteschaft abgewiesen.

So wurde immer wieder eine Hundezucht-Verordnung in Verbindung mit Importkontrollen gefordert, um die Missstände in Zucht und Aufzucht zu beseitigen.

Behörden und Verwaltung müssen personell und finanziell so ausgestattet werden, dass bestehendes Recht auch tatsächlich angewandt wird. Es genügt nicht, Auflagen zu erlassen und diese dem Betroffenen zuzusenden. Der kleine Volkan in Hamburg würde heute noch leben, wären Leinen- und Maulkorbzwang durchgesetzt worden – oder der Täter mit einem Hundehaltungsverbot belegt worden – was nach bestehendem Recht möglich gewesen wäre.

Unglaubliche Vollzugsdefizite gibt es auch bei der Umsetzung des Tierschutzgesetzes. Seit dem 01.06.1998 sind alle Aggressionszüchtungen, d. h. die Verpaarung von aggressiven Tieren, verboten. Eine Anwendung ist nicht in einem einzigen Fall erfolgt.

Die Ausbildung aller Hunde und die Sachkunde von deren Haltern wird künftig eine immer größere Bedeutung erlangen. Der VDH und seine Mitgliedsvereine haben bereits in der Vergangenheit mit der Begleithunde-Ausbildung ein wichtiges Angebot bereitgehalten. Darüber hinaus wird ein VDH-Hundeführerschein eingeführt. Hierbei werden Hund und Halter gemeinsam ausgebildet und geprüft, ob der Hund gehorsam und sozialverträglich ist und in Alltagssituationen von seinem Besitzer kontrolliert wird.

Der VDH begrüßt, dass seine Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht für alle Hunde und eine obligatorische Haftpflichtversicherung jetzt zumindest teilweise vom Gesetzgeber aufgegriffen wird.

Es bleibt jedoch festzuhalten: Vollzugsdefizite werden durch neue Verordnungen nicht kleiner. Die Hektik, mit der diese jetzt verfasst und in Kraft gesetzt werden, kann daran nichts ändern, sondern wird sie eher vergrößern und erzeugt zudem enorme Unsicherheit.

VDH – Verband für das Deutsche Hundewesen e.V v. 4.7.00

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