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Niedersachsen: Gefahrtier-Verordnung tritt in Kraft

„Gruppe A“-Hunde müssen angemeldet werden

(aho) Die von der Landesregierung beschlossene und von Minister Uwe Bartels vorgestellte „Gefahrtier-Verordnung (GefTVO)“, die auch Regelungen zu gefährlichen Hunden enthält, wird am Freitag im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und tritt damit in der Nacht von Freitag auf Sonnabend um Mitternacht in Niedersachsen in Kraft.

Durch die GefTVO wird u. a. verboten, Hunde der Rassen bzw. des Typs Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier oder Kreuzungen mit diesen Hunden zu halten, zu züchten oder zu vermehren. Vorhandene Hunde dürfen weiter gehalten (aber nicht mehr gezüchtet oder vermehrt werden), wenn sie einen Wesenstest bestanden haben und die Halterin oder der Halter die eigene persönliche Eignung und Sachkunde nachgewiesen hat.

Die Haltung dieser Hunde ohne eine Ausnahmegenehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit ar, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 DM geahndet werden kann. Damit jedoch nicht alle Halterinnen oder Halter, die ein solches Tier besitzen ab Freitag ordnungswidrig handeln, ist in der GefTVO ausdrücklich vorgesehen, dass die Haltung dann keine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn innerhalb von 10 Tagen (also bis zum 17. Juli 2000) bei der zuständigen Behörde, nämlich dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt, ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gestellt wurde, und zwar so lange nicht, wie über den Antrag noch nicht abschließend entschieden wurde. Es empfiehlt sich, den Antrag schriftlich einzureichen.

Unabhängig von der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung dürfen aber die genannten Hunde und weitere, die in der Anlage 1 zur GefTVO aufgezählt sind, nur noch angeleint und mit einem Maulkorb versehen die Privatwohnung oder ein ausbruchsicheres Grundstück verlassen.

Muster für einen solchen Antrag nachfolgend: ____________________________________________________________

Absenderin/Absender:

Name ______________________________

Straße ______________________________

PLZ/Ort ______________________________

Telefon/Fax ______________________________

An: Landkreis / Stadt ________________________________________

– Veterinärwesen –

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§ 1 der Gefahrtier-Verordnung; Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Halterin / Halter eines Hundes der Marke bzw. des Typs

__ *) Bullterrier,

__ *) American Staffordshire Terrier,

__ *) Pit Bull Terrier,

__ *) Kreuzung / Mischling mit einem der vorgenannten Hunde;

gegenwärtiges Alter des Hundes *): _____ Jahre ______Monate

Ich bitte um eine Ausnahmegenehmigung für die weitere Haltung des Tieres.

Den Eingang meines Antrags bitte ich mir zu bestätigen.

________________________, den ______. Juli 2000

(Ort) (Tag)

________________________________

(Unterschrift)

_________________________

*) = Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen

Quelle:

Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, 06.07.2000

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