animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Niedersachsen: Wesenstest für Hunde online

(aho) Nach § 1 Absatz 2 Nr.1 der Niedersächsischen Gefahrtier- Verordnung ist es für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erforderlich, die Fähigkeit des Hundes an sozialem Verhalten der Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Hunden des Typs Pit Bull Terrier und Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen oder dieses Typs durch einen Wesenstest nachzuweisen. Von der zuständigen Behörde benannte, besonders qualifizierte Tierärztinnen und Tierärzte werden den Wesenstest auf der Basis der anliegenden Anforderungen durchführen. Das Ergebnis des Wesenstests wird neben der Zuverlässig- keit und Sachkunde des Tierhalters sowie der Beurteilung der Gesamtum- stände der Hundehaltung eine Grundlage für die Erteilung der beantrag- ten Ausnahmegenehmigung sein. In entsprechender Form wird das Ergebnis des Wesenstestes auch bei den in der Anlage 1 der o. a. Verordnung aufgeführten Hunden für die Entscheidung über eine Befreiung vom Maulkorb- und Leinenzwang herangezogen.

Die Anforderungen an die Durchführung des Wesenstestes wurden von einer Arbeitsgruppe erarbeitet; die durchführenden Tierärztinnen und Tierärzte werden entsprechend geschult, um zu eine weitgehend einheitlichen Bewertung der Hunde im Hinblick auf ihre Fähigkeit zu sozialen Verhalten zu kommen.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch Hundehalter, die einen Hund mit bestandenem Wesenstest führen, ihrer Sorgfalts- und Aufsichtspflicht bei der Mitnahme des Hundes außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke und Wohnungen zu genügen haben.

Quelle:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten

Suche



Datenschutzerklärung