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Pferde müssen sich ausweisen

Seit dem 1. Juli müssen alle Pferde, Esel und Ponys einen Pferdepass als Pflichtdokument haben, so will es die EU und die Viehverkehrsver- ordnung. Der Pferdepass ist ein gebundenes DIN-A5-Heft, das sämtliche Daten, wie Abstammung, Pferdebeschreibung, Impfungen, Besitzerwechsel, Zuchtdaten und Leistungsergebnisse, enthält, meldet die Landwirtschaftskammer Rheinland in Bonn.

Jeder Pferdebesitzer ist seit dem 1. Juli 2000 verpflichtet, einen Pass für seinen vierbeinigen Freund zu beantragen, unabhängig davon, ob das Pferd auf Turniere geht oder nicht. Auch die Pferde, Ponys und Esel, die nicht für die Zucht bestimmt sind, müssen einen solchen Pass besitzen. Diesen Pass erhält man beim Zuchtverband, der den Abstammungsnachweis ausgestellt hat. Für Pferde und Esel aus dem Ausland und ohne Abstammungsnachweis gibt es den Pass bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung.

Im Pass muss eingetragen werden, ob das Pferd nach seinem Tod geschlachtet oder als Lebensmittel in die Ladentheke kommen soll oder nicht. Entscheidet sich der Pferdebesitzer für den Status „Schlachtpferd“, dürfen einige Medikamente, obwohl sie für den Einsatz am Tier zugelassen sind, nicht eingesetzt werden. Für die übrigen Medikamente gilt eine Wartezeit von der Anwendung bis zur Schlachtung. Dadurch soll verhindert werden, dass Arzneimittel- rückstände ins Fleisch gelangen. Fachleute empfehlen, zunächst grundsätzlich den Status „Schlachtpferd“ eintragen zu lassen, denn diese Entscheidung kann geändert werden, wenn das Pferd krank wird. Ist dagegen der Status „Nicht-Schlachtpferd“ ingetragen, kann diese Entscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Informationen über den Pferdepass findet man auch im Internet unter der Adresse www.Pferdesport-Rheinland.de und www.Pferdesport-Rheinland.de/aktuell Weitere Auskünfte erhält man beim Rheinischen Pferdestammbuch in Bonn, Telefon 0228/ 7031419.

23. August 2000

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