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Tierschutz-Chaos II: 15 Ziegen eingeschläfert

Darmstadt-Dieburg (aho) – Das Veterinäramt des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat fünfzehn Ziegen aus dem Bestand eines „Gnadenbrothofs“ im Odenwald einschläfern lassen. Die Tötung erfolgte auf Anordnung des Amtsgerichts Darmstadt, um den Kreaturen, die sich aufgrund schwerster irreparabler Erkrankungen kaum noch bewegen konnten und offensichtlich unter starken Schmerzen litten, weitere Qualen zu ersparen. Die Halterin hatte zwar versucht, juristisch dagegen vorzugehen, ein entsprechender Antrag wurde jedoch vom Verwaltungsgerichtshof in Kassel zurückgewiesen.

Wie berichtet, hatte das Veterinäramt Ende Juli insgesamt 133 Ziegen gegen den massiven Widerstand der Besitzerin beschlagnahmt. Bei ärztlichen Untersuchungen erwies sich, dass alle Tiere an der so genannten Moderhinke leiden. Klauen und Gelenke sind teilweise höchstgradig deformiert und entzündet, so dass manche Tiere nicht mehr aufstehen und nur noch auf dem Boden entlang rutschen können. Die Behörde führt die Gesundheitsschäden auf mangelhafte Pflege zurück. Im Labor wurde inzwischen auch die Ursache von zunächst unklaren Hautveränderungen ermittelt: Es handelt sich um die durch Milben verursachte „Räude“. Und nicht nur äußerlich sind die Tiere von Parasiten befallen. Fachleute des Staatlichen Untersuchungsamts in Gießen entdeckten bei der Sektion der eingeschläferten Ziegen Lungenwürmer. Die verbliebenen Ziegen werden jetzt entsprechend behandelt, um möglichst viele von ihnen zu retten und die Voraussetzungen für ein wenigstens einigermaßen artgemäßes Leben zu schaffen.

Das Veterinäramt wird bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen die Betreiberin des Gnadenbrothofs Strafanzeige erstatten und gleichzeitig ein gerichtliches Verbot der Tierhaltung beantragen. Auf dem strafrechtlichen Weg hofft die Behörde, eher und schneller eine Entscheidung herbeiführen zu können als mit einem Verwaltungsverfahren, das erfahrungsgemäß sehr lang dauern kann. Seit Jahren bereits sind die Missstände auf dem Betrieb den Amtstierärzten ein Dorn im Auge. Ihre Ratschläge wurden jedoch nicht angenommen, Ermahnungen, schriftliche Verfügungen mit Zwangsgeldandrohungen regelmäßig angefochten. Entsprechend mussten jeweils Fristen und Urteile bis zur höchsten Instanz abgewartet werden. Die Wegnahme der Ziegen hatte erst mit einem Gerichtsbeschluss durchgesetzt werden können.

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