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An der Kette, ohne Futter und Wasser: Hundehaltung oft nicht artgerecht und tierschutzwidrig

Gießen (aho) – Bequemlichkeit, Unwissenheit oder eine ausgeprägte „Geiz ist geil“ -Mentalität ihrer Halter waren auch 2007 die Ursache für qualvolles Leiden zahlreicher Tiere. Insgesamt führten Verstöße gegen das Tierschutzgesetz im vergangenen Jahr in 59 Fällen (im Vorjahr 52) zur Verhängung von Geldbußen durch die Veterinärbehörden der fünf mittelhessischen Landkreise. Weitere 19 Fälle (27) waren so gravierend, dass sie als Straftat verfolgt wurden. So geht es aus der jährlichen Tierschutzstatistik hervor, über die das Gießener Regierungspräsidium jetzt berichtet.

Besonders auffällig: Immer wieder werden Hunde – des Deutschen liebste Begleiter – nicht artgerecht und den Tierschutzvorschriften zuwider gehalten. Die Vierbeiner fanden sich in zahlreichen Fällen an festen Ketten, in Ställen ohne Boden oder zwingerähnlichen Behausungen ohne Wärmedämmung und Lichteinfall wieder. Ganz und gar ohne Wasser und Futter musste sogar einer der Vierbeiner ausharren. Einen weiteren vermeintlichen Hundeliebhaber aus dem Kreis Marburg-Biedenkopf ertappten die Veterinäre dabei, dass er sein Tier kurzerhand aus der Wohnung aussperrte, um sich dessen zu entledigen. Zwei unbelehrbare Hundebesitzer aus dem Lahn- Dill-Kreis banden trotz mehrfacher Ermahnungen und Verwarnungen des Veterinäramtes ihre Vierbeiner immer wieder stationär an, was ihnen, wie auch den zuvor genannten Tierquälern, saftige Bußgelder einbrachte, da dies verboten ist.

Doch nicht nur Privatpersonen, sondern auch professionelle Tierhalter wurden wegen Verstoßes gegen Tierschutzbestimmungen belangt. Dem wohl schwerwiegendsten Vergehen eines Landwirtes gegen geltende Tierschutzbestimmungen machten die Veterinäre im Lahn-Dill-Kreis ein Ende. Trotz wiederholter amtstierärztlicher Anordnungen versorgte dort ein Rinderhalter seine aus 38 Tieren bestehende Herde weder mit ausreichend Nahrung und Wasser, noch stellte er den ohnehin völlig geschwächten Tieren einen Witterungsschutz zur Verfügung. Der gesamte Rinderbestand wurde durch Polizei und Tierärzte aus dem unhaltbaren Zustand befreit. Der seit Jahren im Focus der Veterinäre stehende Eigentümer der Herde wurde mit einem Bußgeld von 2000 Euro und einem Haltungsverbot für Nutztiere zur Rechenschaft gezogen.

Ähnlich erging es einem Schäfer aus dem Landkreis Gießen, der von Veterinären bereits drei Jahre lang wiederholt aufgesucht wurde. Seine Herde wurde immer wieder derart unterversorgt, dass es letztlich zu erheblichen Schäden, bis hin zum Tod vieler Schafe, kam. Nachhaltig beendet wurde das Treiben des Mannes durch ein dauerhaftes Schafhaltungsverbot und eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung.

In weniger drastischen Fällen gingen die Veterinärämter ebenfalls mit der gesetzlich gebotenen Strenge vor: Ein Rinderhalter, der zwei festliegenden Tieren keine tierärztliche Behandlung zukommen ließ wurde zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Mangelnde Klauenpflege an seinen Tieren bezahlte hingegen ein Rinderhalter aus dem Lahn-Dill-Kreis mit 90 Tagessätzen zu je 40 Euro. Völlig leichtsinnig handelte ein Fischzüchter aus dem Lahn-Dill-Kreis, der vier seiner Karpfen in einem nicht entsprechend gekennzeichneten Behälter auf die postalische Reise schickte. Es kam wie es kommen musste: Der Behälter lief aus und die Zuchtkarpfen verendeten qualvoll. Die grobe Nachlässigkeit kostete die Fische das Leben und den Züchter ein Bußgeld in Höhe von dreihundert Euro.

„Die Liste der statistisch erfassten Tierquälereien dokumentiert eine breite Palette von Vergehen durch alle sozialen Schichten. Gleichgültigkeit, Zeitmangel, sozialer Abstieg, Bequemlichkeit, Geiz und Unwissenheit der Tierhalter führen offenbar zu solch unakzeptablen Lebensbedingungen für unsere Mitgeschöpfe.“ kommentiert Regierungspräsident Wilfried Schmied die veröffentlichte Statistik. Gegenwärtig lebe in nahezu jedem dritten Haushalt ein Haustier. Daher sei es besonders wichtig, konsequent für Umsetzung der Tierschutzvorschriften zu sorgen, heißt es abschließend aus der Behörde.

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