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Vogelsbergkreis appelliert: Hunde während der Brut- und Setzzeit anleinen

Lauterbach (aho) – Ganz besonders in der Brut- und Setzzeit – also von März bis Juni – können Hunde im Wald zu einer tödlichen Bedrohung fürs Jungwild werden. Darauf macht jetzt die Jagdbehörde im Landratsamt des Vogelsbergkreises in einer Pressemitteilung aufmerksam. Die Fachleute in der Behörde appellieren an die Hundebesitzer, zumindest in diesen Monaten ihre Vierbeiner anzuleinen.

„Trächtiges Reh von wildernden Hunden gerissen“; „Hund hetzt Rehe über Straße und verursacht schweren Verkehrsunfall“ – solche Meldungen sind in diesen Wochen zu lesen. Wenn die Hunde angeleint sind, können solche Vorfälle vermieden werden. In Hessen müssen Hunde in der freien Natur grundsätzlich nicht angeleint werden. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn ein Hund andere Tiere hetzt oder reißt.

Nach dem hessischen Naturschutzgesetz besteht für die Städte und Gemeinden des Kreisgebietes die Möglichkeit, das Verhalten von Hundebesitzern in der Flur zu regeln. So könnten uneinsichtige „Herrchen“ und „Frauchen“ durch eine Ortssatzung verpflichtet werden, ihre Hunde generell anzuleinen. Die untere Jagdbehörde hat jedoch die Hoffnung, dass sich die Hundehalter auch ohne diese Sanktion einsichtig zeigen und durch rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz des Jungwildes beitragen.

Vor allem hochträchtige Rehe, die in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind, fallen im Frühjahr mitsamt ihren ungeborenen Kitzen den Hundebissen zum Opfer. So mancher Hund, der ansonsten aufs Wort gehorcht, wird überraschend unberechenbar, wenn er eine frische Fährte aufgenommen hat. Dies kann gerade während der Brut- und Setzzeit fatale Folgen haben.

Häufig argumentieren die Halter, ihre Hunde seien friedlich. Dabei verkennen sie aber, dass es für aufgestöberte Jungtiere wie z. B. Rehkitze oft schon tödlich ist, wenn sie vom Hund aufgescheucht werden und dabei wegen einer kleinen Berührung auch nur teilweise dessen Geruch annehmen. Das Elterntier nimmt bereits die kleinste Veränderung der Witterung wahr und lässt dann seinen Nachwuchs unversorgt – dessen qualvolles Zugrundegehen ist die grausame Folge.

Streunende Hunde vertreiben auch Bodenbrüter wie Rebhuhn, Lerche, Kiebitz, Wildente und Wachtel von ihren Nestern. Deren Eier und Junge werden dann ein leichtes Opfer von Krähen und Elstern oder kühlen aus. Die Hundehalter selbst können diesen Vorgang meistens überhaupt nicht wahrnehmen, wenn sich das Geschehen im dichten Gras oder Unterholz abspielt.

Die vierbeinigen Hausgenossen sollten im Interesse der frei lebenden Tierwelt vorübergehend die Beschränkung des Leinenzwangs auf sich nehmen. Ausgenommen hiervon sind nur Polizei- und Rettungshunde im Einsatz sowie jagdlich ausgebildete Hunde während der Jagdausübung, so die Mitarbeiter der Jagdbehörde.

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