16.11.2010
[Foto: DJV] Bad Honnef (aho) – In den letzten Monaten hat die Verwaltung der Stadt Bad Honnef (Nordrhein-Westfalen) wiederholt und gezielt auf die verschiedenen Pflichten in Zusammenhang mit dem Führen von Hunden in der Öffentlichkeit hingewiesen. Die Hinweise bezogen sich vorwiegend auf die Einhaltung des Leinenzwangs sowie auf das Verunreinigungsverbot.
Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass Hundehaltern, die die Leinenpflicht ignorieren oder die gegen das Verunreinigungsverbot verstoßen, ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro droht. Im Wiederholungsfall müssen sie mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Gleiches gilt bei festgestellten Verstößen gegen die Anmeldepflicht von Hunden. In Bad Honnef sind Hunde auf öffentlichen Verkehrsflächen, in Parks und Anlagen innerhalb bebauter Ortsteile sowie auf der Rheininsel Grafenwerth an einer geeigneten Leine zu führen. Außerhalb der Naturschutzgebiete dürfen Hunde ohne Leine grundsätzlich überall dort laufen, wo keine geschlossene Bebauung besteht, z.B. entlang der Rheinpromenade. Dabei sind die Tiere jederzeit so zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Rehe von Hunden gehetzt und gerissen
Leider wurden durch Tierschutzvereine und Jagdausübungsberechtigte zuletzt vermehrte Fälle gemeldet, in denen Wild – zumeist junge Rehe – durch freilaufende Hunde gehetzt und gerissen wurden. Auch hier ergeht daher der Hinweis, dass Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere – insbesondere aus der heimischen freilebenden Tierwelt – hetzen, beißen oder reißen laut Gesetz als gefährliche Hunde einzustufen sind. In der Regel zieht dies die Verhängung eines Maulkorbzwanges nach sich. Alle Hundehalter sind daher gehalten, durch gezielte Maßnahmen und Steuerung des Verhaltens ihrer Vierbeiner möglichen Wildschäden vorsorgend entgegenzuwirken und Tiere, deren Jagdtrieb nicht steuerbar ist und die nicht wildrein sind, nicht außerhalb von Wegen frei laufen zu lassen. Gerade Hundehaltern als Tierfreunden sollte es ein echtes Anliegen und Bedürfnis sein, das ihr Hund keine Tiere hetzt, so die Stadtverwaltung in einer Medieninformation.
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1 Kommentar, Kommentar oder Ping
mascha
Gesetzesvorschlag:
Eintrag in Pass,/ Führerschein/ Führungszeugniss
Pflichtpickerl aufs Auto: ANIMALKILLER !
Lebenslänglich Tierhalteverbot.Sowie Transportverbot.
Abruf per Internet über jeden registrierten Tierquäler sowie dessen Strafhandlung.Einreiseverbot von Tierquälern.
TIERQUÄLER“ auf die Stirn.eingebrannt! ( spätestens bei Wiederholung)
Strenge Kontrollen der Behörden- oder eingene Beamte dafür einstellen.
Bei Nichteinhaltung – Strafe ab 3.000,- Euro bis 130.000,– Euro!
06.01.11
Reply to “Bad Honnef: Hundehalter ignorieren Anleinpflicht +++ Klagen über wildernde Hunde”