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Stadt Heilbronn mahnt: Anleinpflichten beachten, Kot beseitigen, Wildtiere schonen

Heilbronn (aho) – In öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Fußgängerzonen, auf Märkten, an Haltestellen und in besonders gekennzeichneten Bereichen der Stadt Heilbronn müssen Hunde an der Leine geführt werden. Hierauf weist noch einmal die Stadt Heilbronn hin. Verrichten Hunde dort ihre Notdurft oder auf Gehwegen, Radwegen oder in fremden Grundstücken, sind die Halter dazu verpflichtet, den Kot unverzüglich zu beseitigen. Hierfür halten die Bürgerämter kostenlos entsprechende Hundekotbeutel bereit.

„Auf Spielplätzen, Liegewiesen, in Schulhöfen und Kindergärten sind Hunde schlichtweg verboten“, sagt Jürgen Hermann, Diplom-Ingenieur für Landespflege im Grünflächenamt. Dieses Verbot dient dem Schutz von beiden Seiten: Spielende Kinder können Hunden beispielsweise Sand in die Augen streuen. Oder durch unbedachte Bewegungen das Tier erschrecken, das dann vielleicht reflexartig zubeißt.

Für öffentliche Straßen, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Weinberge oder den Wald gibt es keine Anleinpflicht. „Hier müssen Hunde jedoch so gehalten werden, dass sie niemanden gefährden oder belästigen“, sagt Carmen Kern vom städtischen Ordnungsamt. Dies ist besonders zu beachten, falls der Hund etwa auf spielende Kinder oder andere Passanten treffen kann. Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: zum einen im Naturschutzgebiet Altneckar in Horkheim. Dort besteht eine generelle Anleinpflicht für Hunde. Und zum anderen im Bereich des Naturdenkmals auf der Waldheide. „Hier besteht sogar ein absolutes Betretungsverbot für Menschen und Hunde“, sagt Nina Krammer von der Umweltabteilung beim städtischen Planungs- und Baurechtsamt.

Nicht gerne gesehen sind Hunde überdies an und in Gewässern wie Hörnlesteich, im Pfühlsee oder im See im Ziegeleipark, insbesondere während der Laichzeit oder wenn Wasservögel brüten.

Ähnliches gilt, wie Karl Seiter, Geschäftsführer der Weingärtnergenossenschaft Heilbronn – Erlenbach- Weinsberg, betont für die Weinberge. „Es gehört sich einfach nicht, dass Hunde in Weinbergen frei herumlaufen und an jeder Ecke Verdautes hinterlassen“. Er appelliert deshalb wie Nina Krammer dringend an die Vernunft der Hundehalter.

Auch im Wald ist es ratsam, Hunde an der Leine zu führen. „Bei aufgeschrecktem Wild erwacht der angeborene Jagdtrieb. Mit lautem Rufen ist ein Hund dann kaum zu stoppen“, sagt Thomas Widmaier, Leiter der Forstabteilung beim Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung. Dann sind vor allem Jungtiere wie Frischlinge oder Rehkitze gefährdet. Schon aus Tierliebe sollten deshalb Hunde im Wald nicht frei herumlaufen.

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