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Chemnitz: Genereller Leinenzwang für Hunde; „Tütenpflicht“

Chemnitz (aho) – Die neu gefasste Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz sieht die Einführung einer generellen Leinenpflicht für Hunde vor. Hierüber informierte jetzt die Stadt Chemnitz. Des Weiteren dürfen Hunde nicht auf Spiel- und Bolzplätze. Zudem müssen Hundehalter künftig beim Gassi gehen mindestens ein Behältnis für die Hinterlassenschaft ihres Tieres mit sich führen. Im Gegenzug erhöht die Stadt die Zahl der Hundwiesen deutlich.

Verstöße gegen den Leinenzwang werden nach einer Schonfrist von drei Wochen mit 50 Euro geahndet. Im Wiederholungsfall steigen die Geldbußen für dieses Delikt drastisch. Schwerwiegend ist die Gefahr, die von Hunden auf Spiel- und Bolzplätzen für die eigentlichen Nutzer ausgehen kann. Deshalb wird bei Verletzung dieses Verbotes eine Strafe von mindestens 50 Euro, im Wiederholungsfall jedoch ein Bußgeld bis zu 1000 Euro fällig. Mit einer Verwarnung über 10 bis 15 Euro müssen Hundehalter zudem rechnen, wenn sie ohne die obligatorische „Tüte“ für die Hinterlassenschaft ihres Tieres angetroffen werden, so die Stadt in einer Presseinformation.

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