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Kanton Schaffhausen: 10 neue Hunderassen als „gefährlich“ eingestuft

Schaffhausen (aho) – Die beiden Rottweilerattacken auf zwei Kinder im Schweizer Kanton Schaffhausen haben Folgen: Der Kantonale Regierungsrat erweitert die Liste potenziell gefährlicher Hunderassen von vier auf 14.

Neu werden zusätzlich die Rassentypen Cane corso, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Presa Canario (Dogo Canario), Rottweiler und Tosa in die Rassentypenliste aufgenommen. Darunter fallen auch Mischlingshunde der betroffenen Rassen. Dies entspricht einer Angleichung an die Rassentypenliste des Kantons Thurgau. Die Regierung hat auf den 1. Oktober 2009 eine entsprechende Anpassung der Hundeverordnung vorgenommen. Bisher auf der Liste aufgeführt waren der American Staffordshire Terrier, der Bullterrier, der Staffordshire Bullterrier und der American Pitbull. Für das Halten eines Hundes, der einem Rassetyp mit erhöhtem Gefährdungspotenzial angehört, besteht eine Bewilligungspflicht. Gleichzeitig wendet sich die Regierung mit einem Schreiben an den Bundesrat und fordert eine bundesrechtliche Regelung für den Umgang mit gefährlichen Hunden.

Die ergänzte Rassentypenliste entspricht nach Angaben des Regierungsrates dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand. Es entspricht einer Erfahrungstatsache, dass diese Rassen von ihrer genetischen Anlage her eher zu Aggressivität neigen oder zu entsprechendem Verhalten abgerichtet werden können als andere. Zudem haben diese Hunde auf Grund ihrer anatomischen (kräftig-muskulös) und physiologischen (ausgeprägte Kiefermuskulatur) Besonderheiten eine solche Beisskraft, dass bei einem Beißvorfall mit einer erhöhten Gefahr von schweren Verletzungen zu rechnen ist. Diese Hunde sind damit grundsätzlich auch als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial zu betrachten. Die Aufnahme dieser Hunde auf die Rassentypenliste entspricht zudem nach den jüngsten schweren Beißvorfällen dem aktuellen Schutzbedürfnis der Bevölkerung. Hundebesitzer, welche aufgrund der geänderten Rassentypenliste neu eine Bewilligung brauchen, können diese innerhalb der Übergangsfrist von drei Monaten einholen.

Weiterhin nicht erfasst sind ausserkantonal gehaltene Hunde, welche sich besuchsweise im Kanton Schaffhausen aufhalten. Solche Hunde dürfen weiterhin im Kanton Schaffhausen ohne Bewilligung ausgeführt werden. Hier würde nur eine bundesrechtliche Regelung dem Problem entgegen wirken. Eine solche schweizweite Lösung fordert der Regierungsrat vom Bund. Er hat deshalb ein entsprechendes Schreiben an die Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, Bundesrätin Doris Leuthard, gerichtet.

2 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. Neuste wissenschaftliche Tatsachen beweisen eine genetische Veranlagung zur Aggressivität? Da haben die Schweizer die Studien wohl verkehrt gelesen, Österreich beispielsweise hat keine Rasselisten und begründet die mit Studien die gezeigt haben, das Aggressivität eben nicht erblich ist!
    Aber hauptsache die dummen Menschen fühlen sich sicher! Ihr (die Menschen die dieses Listen für notwendig halten) werdet echt vorgeführt, es hat in keinem Land dieser Welt etwas verbessert, trotz Listen seit über 10 Jahren sind nirgendswo die Beissvorfääle zurückgegangen. Die Niederlande haben da schon regaiert und diese Gesetzte eben wieder abgeschafft. Die Schweiz ist dann nun also auch 15 Jahre hinter dem aktuellen wissenstand hinterher….

  2. Kathi

    Sandra mal recht geben MUSS,
    all diese Listen sind mehr als Schwachsinnig, selbst der Frommste Hund kann eine Bestie sein, wenn der MENSCH es aus ihm macht. Der MENSCH sollte mal drüber nachdenken, was aus Hunden gemacht wird. Der Hund „“““Funktioniert“““ nur so wie der MENSCH ihn formt und es ihm beibringt. Vorausgesetzt der MENSCH hat sich vorab mit der Rasse / Rassen bei Mischlingen beschäftigt. Ich kenne bis dato keinen auffälligen Dobi oder Rotti oder wie auch alle sie heißen die auf dieser erbährmlichen Liste stehen müssen der jemals auffällig wurde, im Gegenteil oft sind es fromme Kuschelkugeln. Aufklärungen von Kindern sollte man durchführen, da die meisten Eltern dazu leider zu blöde sind oder es nicht wollen. Viele Kinder sehen in einen Hund leider immer wieder den „Kunpel den man beim Vorbeigehen mal am Schwanz ziehen kann“ oder eben Stöckchen werfen und dann wieder klauen. Viele Hunderhalter nehmen sich die Zeit Kindern es zu erklären, aber es schlicht weg nicht deren Aufgabe, auch wenn man es gerne tut, denn diese Kinder schützt dann u.U. dieser und jener Ratschlag. Ebenso sollte man vielleicht mal drüber nachdenken, ab wann man einen Hund halten darf, ab welchen Alter man ihn an der Leine führen darf. Viele Halter in meiner Stadt meinen, das eben nen Schäfi mit nen 12jährigen gehen kann, leider stößt man bei solchen Haltern auf eine Wand, selbst wenn der Hund noch so lieb ist und auch gut erzogen ist, gehören Hunde nicht in Kinderhände. Hier ist man dann wieder beim Menschen, wenn dieser Schäfi mal tikken sollte, wer dann ist Schuld? Der Schäfi natürlich, weil der hat dann ja gebissen, der Mensch ist dann mal wieder unschuldig.

    Einfach scheußlich wie dumm die Ersteller solcher Listen sind!!! Vielleicht sollte ein Jeder von diesen sich mal mit nur einen Hund beschäftigen, denn nur dann können sie auch wissen wie viele sinnlose Gefahren für den Hund vom MENSCHEN hergehen, nur dann wissen sie vielleicht wie viel Arbeit ein gut erzogener Hund kostet und wie wenige Mühe sich die Leute machen die schlicht weg nur Hunde halten damit sie prollen können oder damit das Kind nicht nervt und was zum spielen hat.

Reply to “Kanton Schaffhausen: 10 neue Hunderassen als „gefährlich“ eingestuft”

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