7.04.2011
Tödliche Rottweilerattacke: Staatsanwaltschaft erlässt Strafbefehl
Dessau-Roßlau (aho) – Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat gegen die Urgroßmutter (76) des dreijährigen Jungen, der im September 2010 Opfer eines Rottweilers wurde, einen Strafbefehl erlassen. Aus Sicht der Ermittlungsbehörden hatte sich die Frau schuldig gemacht. Der Tod des Kindes hätte vermieden werden können, sagte die Staatsanwaltschaft. Die Urgroßmutter habe als Eigentümerin des Grundstücks in Zörnigall (Landkreis Wittenberg) die Verantwortung für die zwei dort freilaufende Hunde, darunter der Rottweiler.
Von einer Strafe wurde abgesehen, da die Frau selbst durch den tragischen Tod ihres Urenkels „in besonders harter Weise betroffen“ sei.
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