10.07.2010
Krankenhausreif: Rottweiler greift achtjähriges Mädchen an
Bad Berleberg (aho) – Ein achtjähriges Mädchen ist am Donnerstag in Bad Berleburg (Kreis Siegen-Wittgenstein) von einem nicht angeleinten Rottweiler angegriffen und verletzt worden. Das Opfer hatte mit anderen Kindern unter einer Brücke am Fluss Eder gespielt. An dessen Ufer ging auch ein Mann mit seinem Rottweiler spazieren. Der Hund lief unter die Brücke, sprang das Mädchen an und biss ihr in den Oberkörper. Die Verletzungen mussten im Krankenhaus behandelt werden. Gegen den Hundehalter wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
7 Kommentare, Kommentar oder Ping
Maren
Bad Berleburg liegt doch in NRW, nicht wahr?
Zitat aus der Hundehaltungsverordnung NRW http://www.hunde-kampfhunde.de/Hundehaltungsverordnungen_NRW.html :
„Außerhalb befriedeten Besitztums, bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen und in deren Treppenhäusern, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in öffentlichen Räumen sind gefährliche Hunde und Hunde der Anlagen 1 und 2, Kreuzungen der darin genannten Rassen, Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen an der Leine zu führen.
Darüber hinaus müssen sie einen das Beißen verhindernden Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung tragen. Der Halter oder eine andere Aufsichtsperson muss von der körperlichen Konstitution her in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten; die Leine muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann. Eine andere Aufsichtsperson als der Halter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.“
Rottweiler gehören zur Anlage 2.
11.07.10
BlackCloud
Schön zitiert. Es gibt aber eine Maulkorb- und Leinenbefreiung bei bestandenem Wesenstest. Ich wage zu bezweifeln, dass der man den aber mit seinem Hund gemacht hat. Verantwortungsvolle Besitzer lassen ihren Hund nicht aus den Augen und leinen ihn an, wenn dort Kinder sind.
Egal, welche Rasse.
11.07.10
NM
„Verantwortungsvolle Besitzer lassen ihren Hund nicht aus den Augen und leinen ihn an, wenn dort Kinder sind.“
GENAU!!!
Und ich gehe sogar einen Schritt weiter (wenn auch dafür oft beschimpft), jeder Hund, der das eigene Grundstück / Wohnung verläßt, und öffentliche Straßen / Land betritt gehört ohne wenn und aber und ohne jegliche an die Leine! (Es kann ja eine 8 m laufleine, eine Schleppleine sein).
Das ganze Gedöns um Freilauf von Hunden ist absoluter geistiger Schwachsinn und fördert nur in breiten Kreisen den Hass auf Hunde und Hundehalter – dem sollten sich viele Hundehalter endlich bewußt werden!
Ich muss als Hundefreund, -halter und -liebhaber einfach akzeptieren, dass (leider) ein übergroßer Teil der Bevölkerung diese Liebe zu unseren Hunden ebend nicht teilt und Angst vor Hunden hat.
Gegenseitige Akzeptanz und Rücksichtnahme sind da auf jeden Fall eher angebracht, als auf das Bestehen auf das Recht des Freilaufens des eigenen Hundes!
12.07.10
Maren
@NM Geistiger Schwachsinn, ganz recht.
Ich seh schon massenhaft Chihuahuas, Malteser und greise Hunde mit der Acht-Meter-Schleppleine durch Parks rennen, in der sich dann greise Zweibeiner verheddern.
13.07.10
NM
„Ich seh schon massenhaft Chihuahuas, Malteser und greise Hunde mit der Acht-Meter-Schleppleine durch Parks rennen, in der sich dann greise Zweibeiner verheddern.“
Nun muss ich aber doch herzhaft lachen. Sag mal MAREN, in welcher Welt lebst Du denn? Gibt es in Deiner Welt nur Städte und Parks, wo Hunde und Zweibeiner anzutreffen sind?
So eine kleine süße „Fußhupen“ wird wohl kein normaler Mensch an einer Schleppleine anleinen, und schon gar nicht in einem Park. Zudem, so weit ich das bisher beobachtet habe, sind diese Kleinhunde meist an leichten Laufleinen angeleint bzw. an ganz normalen 2m-Leinen. (Oder werden getragen 😉
Auch für „greise“ Vierbeiner wird man kaum eine Lauf- oder Schleppleine benötigen.
Aber wenn Du vielleicht einmal in der freien Natur in Wald und Feld mit Deinem Hund unterwegs bist, da ist so eine 8m-Laufleine oder eine Schleppleine eine sehr praktische und bewährte Alternative, bei der sich der Hund dann auch relativ frei bewegen kann. Außerdem läuft man nicht Gefahr, mit Gesetzen (z.B. dem Waldgesetz, Jagdgesetzgebung), diversen kommunalen Verordnungen etc.pp. in Konflikt zu kommen.
Im Land Brandenburg ist z.B. jegliches Freilaufen lassen von Hunden im Wald generell verboten!!!
Und nun? Was machen die Jenigen nun, die unbedingt auf das Freilaufen ihrer Hunde bestehen? Sie bekommen mit den Behörden, mit Jägern, mit Urlaubern etc. Probleme!
Und da ist so eine Lauf- oder Schleppleine eine tolle Alternative. Ich z.B. brauche nur ein wenige Schritte vom Grundstück zu gehen, und bin mitten im Wald und unterliege dem Waldgesetz. Außerdem haben wir eine derart hohe Wilddichte, so dass sich ein Freilaufen lassen der Hunde von selbst verbietet.
Nun komme mir niemand, dass sein Hund bei Wildbegegnungen immer abrufbar ist. Das Gegenteil habe ich schon …zig fach von „super erzogenen“ und ausgebildeten Hunden erlebt.
13.07.10
Maren
Also revidierst du selbst deine eigene Forderung von weiter oben, dass JEDER Hund an die Leine gehören würde…
Und ich könnte dir Geschichten erzählen von abrufbaren Jagdhunden und von fast achtzehnjährigen greisen Jagdhunden, die sich beim Anblick eines Hirsches noch immer unhaltbar ins stolze Jagdgeläut werfen, auch wenn sie nur noch fünfzig Meter weit kommen.
Alles pauschalisieren nützt nix und „Regeln für alle“ werden nie sinnvoll sein, solange Hundehalter nicht zur hundegerechten Verantwortlichkeit erzogen werden.
Mein Terrier läuft übrigens seit über einem Jahrzehnt mit mir frei durch Europa und und ist bei Wildbegegnungen zu 100% abrufbar.
14.07.10
NM
Hallo MAREN,
„Also revidierst du selbst deine eigene Forderung von weiter oben, dass JEDER Hund an die Leine gehören würde…“
keineswegs, wie kommst Du auf diese Schlußfolgerung? Ich stehe zu meiner Auffassung, dass Hunde ohne wenn und aber und ohne Ausnahme an die Leine gehören, wenn das eigene Grundstück / Wohnung verlasssen wird.
Wie die Art der leinenpflicht realisiert wird, das ist eine ganz andere Geschichte 😉
„Mein Terrier läuft übrigens seit über einem Jahrzehnt mit mir frei durch Europa und und ist bei Wildbegegnungen zu 100% abrufbar.“
Ich lade Dich herzlich gern zu mir auf einen Spaziergang durch Wald und Flur ein. Wenn Du dann immer noch sagen kannst, dass Dein Terrier zu 100% bei Wildbegegnungen abrufbar ist, werde ich das gern bestätigen.
Nur mal am Rande: Eine befreundete Züchterin (meiner Hunderasse) aus Frankfurt am Main war 2 mal bei mir mit ihren Hunden, die ausgebildet und ihrer Aussage nach ebenfalls 100% abbrufbar sind, auf Besuch. Bei den Spaziergängen um unseren Ort und die nähere Umgebung mußte sie leider feststellen, dass dem bei weitemn nicht so ist. Sie gab zu, dass sie in ihrem ganzen leben, obwohl selbst Jägerin, noch nie soviel so konzentriert Wild gesehen hat, wie in unserer Gegend. Sie räumte dann auch ganz kleinlaut ein, dass sie nun meine so generele Einstellung bzgl. Anleinpflicht und dem abgewöhnen des Jagdtriebes nachvollziehen kann.
Wie gesagt, ist nur ein Beispiel von vielen. Und es gibt in meinen Augen keine 100% Sicherheit beim Abbrufen, auch wenn das der Eine und Andere von seinen Hunden (behaupten) glauben mag.
14.07.10
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