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Schleswig-Holstein: Umweltministerin lehnt Tierschutz-Verbandsklagerecht ab

Kiel (aho) – Die Umweltministerin von Schleswig-Holstein Dr. Juliane Rumpf hat sich im Landtag für den Tierschutz, aber gegen ein Tierschutz-Verbandsklagerecht ausgesprochen. Sie verwies am Mittwoch (16. Dezember) zur Begründung darauf, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag sich nahezu die gesamte vergangene Legislaturperiode mit dem Thema befasst und ein solches Recht letztlich verworfen habe – wie in der großen Mehrzahl der anderen Bundesländer auch.
Die Regelungen im Rahmen des Tierschutzgesetzes seien vollkommen ausreichend, plädierte sie stattdessen für eine Anwendung des existierenden Rechtsbestands. Auch sei die Ãœberwachungsarbeit der zuständigen Behörden effizient und erfolgreich. Hinzu komme, so argumentierte Frau Rumpf, dass die Tierschutzverbände schon heute wichtige Möglichkeiten der Einflussnahme hätten, etwa im Tierschutzbeirat oder der Ethikkommission. Ein Verbandsklagerecht werde dem Tierschutzgedanken wenig Nutzen bringen, aber absehbar einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand verursachen. Umweltministerin Rumpf: „“Wir wollen und werden Tiere vor Missbrauch und vermeidbaren Belastungen schützen. Wir haben dafür ein umfangreiches gesetzliches Instrumentarium, eine erfolgreiche praxisgerechte Zusammenarbeit mit dem Tierschutz und werden uns weiterhin für Verbesserungen einsetzen – die Einführung des Verbandsklagerechts gehört jedoch nicht dazu.““

2 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. katrin

    so ein Mist. Na die Dame bekommt meine Stimme bei der nächsten Wahl sicherlich nicht. Es wäre soooo wichtig gewesen, die Verbandsklagen zuzulassen.

  2. Gallus Gallus

    Um die Rechte Schutzbedürftiger, teilweise sich nicht selbst äußernde Lebewesen, zu garantieren darf keine bürokratische Hürde zu hoch sein.
    Wenn ein Verband, egal, wessen Rechte er vertritt, ob geistig behinderte Menschen, Tiere oder Kinder, dann muss ihm auch ein Klagerecht zugestanden werden. Keine Behörde ist fehlerfrei und niemand darf sich heraus nehmen, dass seine Arbeit als ausreichend zu bezeichnen ist. Hier arbeiten nur Menschen, die unter Stressbedingungen auch Fehler machen.
    Beispiele hierfür sind der Lebendrupf von Gänsen, oder die Tötung von Geflügel mit T61 auf der Saalfelder Höhe, angeordnet von einem Amtstierarzt, der wohl auch nicht um die Zulassungsbestimmungen dieses Medikamentes in Deutschland wissen mußte.

    Aber unsere Politiker machen ja keine Fehler, denken sie jedenfalls.

Reply to “Schleswig-Holstein: Umweltministerin lehnt Tierschutz-Verbandsklagerecht ab”

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