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Kommentar: Die Ostsee-Zeitung zur tödlichen Hunde-Beißattacke

Rostock (ots) – Der furchtbare Tod des einzigen Kindes einer Thüringer Familie ist offenbar eine Folge menschlichen Versagens und womöglich krimineller Energie – schließlich sind die Tiere illegal gehalten worden. Die Tragödie ist dennoch wohl auch eine Folge gesetzlicher Kleinstaaterei in Sachen Haltungsvorschriften für Hunde. Nur in Thüringen, wo der schreckliche Zwischenfall geschah, und in Niedersachsen ist der Import solcher Rassen wie dieser Bullterrier nicht verboten, weil es dort keine Listen für sogenannte Kampfhunde gibt. Bundesweit verbindliche Gesetze und deren strikte Durchsetzung sind notwendig. Ansonsten gilt auch für die erneut brodelnden Emotionen: Gegen Hundehalter und deren vierbeinige Freunde ist ein Generalverdacht so unangebracht wie etwa gegen Sportschützen oder Fahrer bestimmter Autos. Gefährlich ist nie die Waffe, das Auto, der Hund an sich – Probleme bereiten immer bestimmte Zeitgenossen am Abzug, hinterm Steuer oder am anderen Ende der Leine.

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