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Urlaubsmitbringsel Hund und Katze: Wo sind die rechtlichen Risiken? Flugpaten mit hoher Verantwortung!

Recklinghausen (aho) – Sommerzeit ist Reisezeit – und so mancher Urlauber möchte gern den netten Hund oder die zutrauliche, aber abgemagerte Katze aus dem meist südlichen Urlaubsland einfach mitnehmen. Oft endet die Reise dann aber am Flughafen in Deutschland – wegen mangelhaftem oder fehlendem Tollwutimpfschutz. Zu diesem Thema informiert jetzt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).

Die Tollwutimpfung ist gesetzlich vorgeschrieben, da Tollwut eine auf Menschen und Tiere übertragbare Krankheit ist, die immer tödlich endet. In vielen Urlaubsländern wie zum Beispiel Kroatien oder Ungarn ist die Tollwut noch weitverbreitet und die Gefahr der Verschleppung durch ungeimpfte Heimtiere daher groß, so das LANUV. Darüber hinaus ist bei der Einreise aus vielen Ländern, in denen das Tollwutrisiko als besonders hoch eingeschätzt wird wie z. B. der Türkei, ergänzend zur Tollwutimpfung eine Blutuntersuchung mit Nachweis des Impfschutzes vorgeschrieben.

Kann kein wirksamer Tollwutimpfschutz nachgewiesen werden, sind die verantwortlichen Tierärzte am Flughafen gezwungen die Tiere in Gewahrsam zu nehmen und schlimmstenfalls mehrere Monate unter Quarantäne zu stellen, mahnt die Behörde.

Die Quarantäne, die in speziell geeigneten Tierheimen durchgeführt werden muss, bedeutet, dass das Tier über einen langen Zeitraum keinen Kontakt zu Artgenossen und seinem Besitzer haben kann. Das sollte allein schon dem Tier zuliebe dringend vermieden werden. Außerdem entstehen durch die Quarantäne Kosten, die der Tierbesitzer tragen muss und die sich über mehr als 1.000 € belaufen können.

Das LANUV NRW appelliert daher an Tierfreunde: Wenn Sie ein Tier aus dem Ausland nach Deutschland mitnehmen möchten, informieren Sie sich vorher, ob alle Bestimmungen zur Einreise erfüllt sind. So vermeiden Sie böse Überraschungen.

Flugpaten unterliegen den Regeln des Tierhandels

Das Begleiten von Hunden oder Katzen als sogenannte Flugpaten für Tierschutzorganisationen fällt unter die strengen Regelungen für den Tierhandel, da nicht das eigene Tier begleitet wird. Beim Tierhandel müssen noch umfangreichere Auflagen erfüllt werden, u. a. muss zusätzlich eine Gesundheitsbescheinigung eines amtlichen Tierarztes mitgeführt werden. Wenn Reisende gebeten werden, ein Tier als Flugpate zu begleiten, sollten sie kritisch prüfen, ob das Tier bei Ankunft in Nordrhein- Westfalen alle Einreisebestimmungen erfüllt. Denn der Flugpate ist verantwortlich, erinnert das LANUV.

Übrigens: Auch in deutschen Tierheimen warten viele Hunde und Katzen dringend auf ein neues zu Hause! Außerdem sind diese Tiere bereits geimpft, gechipt und in der Regel kastriert.

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