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Neuer Job: Hund eingeschläfert

Arnsberg (aho) – Eine Hundebesitzerin ist vom Amtsgericht Arnsberg wegen „Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund“ zu 1.200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Frau hatte gegenüber einem Tierarzt behauptet, ihr Hund „Dino“ sei aggressiv und gefährlich und ließ ihn einschläfern. Tatsächlich hatte die Sekretärin aber eine Arbeit angenommen und konnte sich deshalb nicht mehr um den Hund kümmern. Einer Frau, der die Angeklagte den Hund zuvor angeboten hatte, hatte Zweifel an der Geschichte und erstattete Anzeige. In der Verhandlung hinterfragte die Richterin die Gefährlichkeit von Dino, da die Verurteilte den Hund in einem Park mit Kindern spielen ließ. Die Angeklagte legte daraufhin ein Geständnis ab und offenbarte ihr tatsächliches Motiv.

6 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. 1200 Euro für ein Leben ????
    das ist aber mal preiswert….

  2. Recht so! Im wahrsten Sinne des Wortes. 1200 Euro sind indes deutlich zu wenig. Lebenslanges Tierhalteverbot plus die Geldstrafe hätte ich für angemessen gehalten.

  3. Christiane

    Was nützt der Tierschutz im Grundgesetz, wenn man Tiere noch immer wie eine Sache behandeln kann, ohne größere Sanktionen zu bekommen.

  4. I.R. GENDWER

    Wobei sich die Frage auftut wieso a) die Frau den Hund nicht übernahm wo sie doch angefragt wurde und b) der Veterinär blind den Hund euthanasierte. Der Vet hat Verantwortung über seine Medis und wofür er sie gebraucht. Von daher wäre auch der Vet in die Verantwortung zu ziehen. So könnte er erstmals behaupten er töte den Hund und bei sich aufnehmen und den Amtsvet informieren und abklären lassen was da vor sich geht – ob da wirklich der Hund aggressiv sei oder nicht was die wirklichen Gründe sind. Unter Umständen auch mit Humanpsychologen zusammen arbeiten und die Besitzerin ins Gespräch nehmen. Da ist mehr als nur eine Person schuld.

  5. Einzelkämpfer

    Die Euthanasie von gesunden Hunden sollte den Tierärzten grundsätzlich untersagt werden und der Prüfung eines Gremiums unterliegen, so eine Gefährlichkeit vorliegen soll.
    Der Fall stellt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar und der Tierarzt sollte somit ebenfalls zur Rechenschaft gezogen werden. Es kann nicht sein, dass ein einzelner Tierarzt lediglich aufgrund einer Aussage des Eigentümers so eine Entscheidung treffen kann.

Reply to “Neuer Job: Hund eingeschläfert”

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