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EU-Kommission will internationalen Status des Wolfs von „streng geschützt“ zu „geschützt“ herabzustufen

(EU) – Die Kommission legt heute einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates vor, mit dem der Schutzstatus des Wolfs im Rahmen des internationalen Ãœbereinkommens von Bern über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume angepasst werden soll, dessen Vertragsparteien die EU und ihre Mitgliedstaaten sind. Der Schutzstatus des Wolfs nach dem Ãœbereinkommen wurde auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Aushandlung des Ãœbereinkommens im Jahr 1979 verfügbaren wissenschaftlichen Daten festgelegt. Heute wurde ebenfalls eine eingehende Analyse des Status des Wolfs in der EU veröffentlicht, die die Kommission zu dem Vorschlag veranlasst hat, den Status des Wolfs von „streng geschützt“ zu „geschützt“ herabzustufen. Die Kommission hatte im September 2023 angekündigt, dass sie auf der Grundlage der gesammelten Daten über einen Vorschlag entscheiden würde, gegebenenfalls den Schutzstatus des Wolfs zu ändern und den Rechtsrahmen zu aktualisieren, um erforderlichenfalls größere Flexibilität zuzulassen.

Ohne eine Änderung des Schutzstatus des Wolfs im Rahmen des Berner Übereinkommens – vorbehaltlich der Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten und anderer Vertragsparteien des Berner Übereinkommens –, kann sein Status auf EU-Ebene nicht geändert werden. Der Vorschlag entspricht weitgehend dem Standpunkt, den das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 24. November 2022 formuliert hat.

Die Kommission fordert die nationalen und lokalen Behörden weiterhin nachdrücklich dazu auf, mit Unterstützung der EU im derzeitigen Rahmen die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, und stellt ihnen gleichzeitig weitere Spielräume für das Wolfsmanagement in Aussicht, falls sich die bestehenden als unzureichend erweisen.

Präsidentin Ursula von der Leyen sagte dazu: „Die Rückkehr des Wolfs ist eine gute Nachricht für die Artenvielfalt in Europa. Die Dichte der Wolfsrudel in einigen europäischen Regionen ist inzwischen jedoch zu einer echten Gefahr geworden, insbesondere für die Nutztierhaltung. Die lokalen Behörden fordern größere Flexibilität für das aktive Management kritischer Wolfspopulationen. Dies sollte auf europäischer Ebene erleichtert werden, und der von der Kommission heute eingeleitete Prozess ist ein wichtiger Schritt dahin. Ich bin fest überzeugt, dass wir gezielte Lösungen finden können und werden, um nicht nur die biologische Vielfalt sondern auch die Lebensgrundlage unserer Landbevölkerung zu schützen.“
Der für Umwelt, Meere und Fischerei zuständige EU-Kommissar, Virginijus Sinkevi?ius sagte: „Mit dem Vorschlag zur Änderung des Schutzstatus des Wolfs im Rahmen des Berner Übereinkommens wird anerkannt, dass die Herausforderungen, die sich aus den wachsenden Wolfspopulationen ergeben, angegangen werden müssen, ohne das Ziel der Erhaltung der Artenvielfalt und eines günstigen Erhaltungszustands dieser Spezies aus den Augen zu verlieren. Die Kommission wird die nationalen und lokalen Behörden weiter mit finanziellen Mitteln und Leitlinien unterstützen, um die Koexistenz mit Wölfen und anderen großen Raubtieren zu fördern. Investitionen in Schadensverhütungsmaßnahmen bleiben von entscheidender Bedeutung für die Verringerung der Nutzviehrisse.“

Der Kommissar für Landwirtschaft, Janusz Wojciechowski, führte aus: „Aus Gesprächen mit Landwirten und ländlichen Gemeinschaften weiß ich, welche erheblichen Herausforderungen die Rückkehr des Wolfs in zahlreichen Gebieten insbesondere für die Weidewirtschaft in einem bereits komplizierten sozioökonomischen Kontext bedeutet. Der heutige Vorschlag trägt diesen Herausforderungen Rechnung und basiert auf einer eingehenden Analyse aller verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Daten. Ich möchte diese Gelegenheit ergreifen und die Mitgliedstaaten auffordern, die verfügbaren EU-Finanzmittel in vollem Umfang zu nutzen, um Investitionen in Schadensverhütungsmaßnahmen zu fördern, die notwendig sind, um die Gefahren für die Viehbestände zu verringern.“

Unterstützung der nationalen und lokalen Behörden

Die Rückkehr des Wolfs in EU-Regionen, in denen er seit langem nicht mehr anzutreffen war, hat ebenso wie die Zunahme seiner Populationen in neuen Gebieten zu Schwierigkeiten und Konflikten geführt, etwa durch Angriffe auf Nutzvieh und Konflikte mit Landwirten und Jägern, insbesondere dort, wo keine umfassenden Schadensverhinderungsmaßnahmen ergriffen werden. Wie in einem gemeinsamen Schreiben der Kommissionsmitglieder Sinkevi?ius und Wojciechowski an die EU-Ministerinnen und -Minister dargelegt, unterstützt die Kommission die nationalen und lokalen Behörden dabei, die Gefahr von Nutztierrissen zu verhindern oder erheblich zu verringern. Verschiedene Maßnahmen haben sich als wirksam erwiesen, sofern sie ordnungsgemäß umgesetzt und an die Situation vor Ort angepasst werden.

Die heute veröffentlichte eingehende Analyse zeigt, dass die Wolfspopulationen in den letzten zwei Jahrzehnten erheblich zugenommen haben und immer größere Gebiete besiedeln. Es gibt mehr als 20 000 Wölfe mit meist wachsenden Populationen und expandierenden Streifgebieten sowie Rudel mit Welpen in 23 Mitgliedstaaten. Dies ist ein Erhaltungserfolg, der durch gesetzlichen Schutz, eine sensibilisierte Öffentlichkeit und die Verbesserung des Lebensraums ermöglicht wurde. Diese Zunahme bringt den Wolf jedoch zunehmend in Konflikt mit menschlichen Aktivitäten, insbesondere durch Nutzviehschäden, wobei bestimmte Gebiete und Regionen stark betroffen sind.

Da sich die Gegebenheiten geändert haben, ist nun eine Anpassung des rechtlichen Schutzstatus gerechtfertigt, um allen Vertragsparteien des Berner Übereinkommens größere Spielräume beim Wolfsmanagement zu geben und gleichzeitig das übergeordnete rechtliche Ziel beizubehalten, einen günstigen Erhaltungszustand für die Art zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Es stehen EU-Mittel zur Verfügung, um angemessene Investitionen in geeignete Schadensverhütungsmaßnahmen zu fördern, die für die Verringerung der Nutzviehrisse durch den Wolf von entscheidender Bedeutung bleiben.

Nächste Schritte

Nun liegt es an den Mitgliedstaaten, über diesen Vorschlag zu entscheiden. Sobald der Vorschlag angenommen wurde, wird er von der EU dem Ständigen Ausschuss des Berner Übereinkommens vorgelegt.

Je nachdem, wie die Entscheidungen im Rat und im Ständigen Ausschuss des Berner Übereinkommens ausfallen, könnte die Kommission dann vorschlagen, den Schutzstatus des Wolfs in der EU anzupassen.

In der Zwischenzeit fordert die Kommission die lokalen und nationalen Behörden weiterhin nachdrücklich dazu auf, erforderlichenfalls tätig zu werden, wie es die in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Ausnahmeregelungen zulassen, und die verfügbaren EU-Finanzierungsmöglichkeiten für Investitionen in Präventions- und Ausgleichsmaßnahmen zu nutzen. Die Kommission veröffentlichte 2021 ausführliche Leitlinien mit Beispielen für bewährte Verfahren. Die Kommission wird nach wie vor eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Fortschritte bei der Erreichung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfs und dessen Vereinbarkeit mit sozioökonomischen Tätigkeiten zu überwachen. Sie stellt auch weiterhin Investitionsförderungen für das Zusammenleben mit Großraubtieren und die Arbeit der einschlägigen Initiativen europäischer und regionaler Interessenträger bereit.

Hintergrund

Das Berner Übereinkommen ist ein 1979 geschlossener zwischenstaatlicher Vertrag des Europarats zur Erhaltung der wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume in Europa, insbesondere jener, deren Erhaltung die Zusammenarbeit mehrerer Staaten erfordert. Im April 2024 wird es 50 Vertragsparteien umfassen, darunter alle EU-Mitgliedstaaten. Mit der Habitat-Richtlinie der EU wurden die Anforderungen des Berner Übereinkommens umgesetzt; in ihr ist ein strenger Schutz der meisten Wolfspopulationen in Europa vorgesehen, wobei Ausnahmeregelungen möglich sind.

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