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Gesetzentwurf vorgelegt: Thüringen plant Liste gefährlicher Hunderassen

Erfurt (aho) – Thüringen will nun doch mehrere Hunderassen als gefährlich einstufen. Ein neuer Gesetzentwurf des Innenministeriums sieht vor, dass vier als „Kampfhunde“ geltende Terrierrassen nur noch nach einer Sachkundeprüfung und mit behördlicher Erlaubnis gehalten werden dürfen. Die Zucht und der Handel mit den Tieren wird verboten. Verstöße gegen dieses Gesetz können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden
Das Gesetz soll insbesondere einen besseren Schutz vor gefährlichen Hunden bewirken. Der Innenminister zieht damit die Konsequenz aus der tödlichen Beißattacke von Oldisleben am 21. Mai 2010, bei der ein dreijähriges Mädchen von den vier Kampfhunden ihrer Tante grausam zu Tode gebissen wurde. Minister Huber hatte bereits am 26. Mai 2010 angekündigt, das Grundprinzip, wonach der Hundehalter die volle Verantwortung für seine Hunde trägt, noch stärker zur Geltung bringen zu wollen. Huber betonte, dass die geplanten Neuregelungen vor allem den Vollzug der Vorschriften erleichtern, da sie den zuständigen Behörden in Zukunft eine bessere Grundlage bieten, Hundeführer und Hundehalter der konkret im Gesetz oder in der Rechtsverordnung genannten Rassen anzusprechen und nach deren Erlaubnis für das Halten der Hunde oder nach Altersnachweisen zu fragen sowie die Zuverlässigkeit der Hundeführer und die Haltungsbedingungen zu überprüfen.

Die Eckpunkte des Gesetzentwurfs sind:

1. Das Gesetz definiert, was gefährliche Hunde sind:

a: Hunde aus entsprechender Zucht (entsprechend zur bisherigen Regelung in der Gefahrenhundeverordnung),

b: Hunde, die auffällig geworden sind, z.B. durch Beißen, Hetzen, übermäßige Kampfbereitschaft (entsprechend zur bisherigen Regelung in der Gefahrenhundeverordnung). Für die auffälligen Hunde kann wie bislang ein Wesenstest angeordnet werden, um die Gefährlichkeit festzustellen.

c: Neu ist die Aufzählung von mehreren Hunderassen, für die durch das Gesetz die Gefährlichkeit festgestellt wird. Als gefährlich werden im Gesetzentwurf exemplarisch folgende Rassen eingestuft: Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier (vgl. Oldisleben), Bullterrier, sowie deren Kreuzungen untereinander und Kreuzungen mit anderen Hunden.

2. Durch das geplante Gesetz wird eine Erlaubnispflicht für diese gefährlichen Hunde eingeführt. Die Voraussetzungen dafür, dass diese Erlaubnis erteilt wird, sind:

– der Halter muss mindestens 18 Jahre alt sein,

– der Halter muss eine Sachkundeprüfung bestehen (mit dem gefährlichen Hund, nicht auf andere gefährliche Hunde übertragbar),

– es dürfen keine Zweifel über die Zuverlässigkeit des Halters bestehen, d. h. es dürfen z. B. keine Vorstrafen wg. Raub, Zuhälterei, Drogen oder Trunkenheitsfahrten vorliegen,
– der Halter muss den Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung nachweisen.

3. Eine wesentliche Neuregelung des Gesetzentwurfs besteht darin, dass Personen, die sich einen gefährlichen Hund anschaffen möchten, den besonderen Bedarf an diesem Hund nachweisen müssen, der nicht durch Hunde anderer Rassen gedeckt werden kann.

4. Der Gesetzentwurf stellt Regeln für die Haltung gefährlicher Hunde auf. Grundsätzlich gilt dabei, dass die Hunde so gehalten werden müssen, dass Menschen, Tiere und Sachen nicht gefährdet werden. Gefährliche Hunde sind zudem im sicheren Gewahrsam zu halten. Die Halter müssen darüber hinaus ein Warnschild am Zaun oder an der Wohnungstür anbringen, um vor dem gefährlichen Hund zu warnen. Für gefährliche Hunde wird zudem eine Kennzeichnungspflicht eingeführt, um die Identifizierbarkeit der Hunde zu gewährleisten (z. B. Chip oder Tätowierung).

5. Der Gesetzentwurf enthält auch ein Verbot des Handels mit gefährlichen Hunden. Die Einfuhr der im Gesetzentwurf konkret genannten Rassen ist bereits durch Bundesgesetz verboten. Das Gesetz soll zudem die Zucht von gefährlichen Hunden verbieten. Zur Durchsetzung dieser Vorschrift müssen alle Hunde der konkret genannten Rassen drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes oder spätestens mit Erlangung der Geschlechtsreife der Hunde unfruchtbar gemacht werden. Hunde dürfen außerdem nicht durch Zuchtauswahl, Ausbildung oder Haltung zu gefährlichen Hunden gemacht werden.

6. Außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks darf in Zukunft eine Person maximal einen gefährlichen Hund an der Leine führen. Der Hundeführer muss dazu mindestens 18 Jahre alt sein, die nötige Zuverlässigkeit besitzen und körperlich in der Lage sein, den Hund zu führen. (Ausnahme 16jährige mit Jagdschein)

7. Ausnahmen von Warnschild, Kennzeichnung, Haftpflichtversicherung und Unfruchtbarmachung gelten für Hunde von Touristen oder von Personen, die sich nicht länger als vier Wochen in Thüringen aufhalten.

8. Verstöße gegen dieses Gesetz können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden (bislang 5.000 Euro nach der Gefahrenhundeverordnung). Die Hunde können zudem eingezogen oder auch eingeschläfert werden, wenn der Eigentümer nicht die Erlaubnis erhält bzw. diese entzogen bekommt oder die Hunde entsprechend auffällig geworden sind.

10 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. Annette Sandlaß

    Das ist mal wieder typisch, sein politisches Ansehen verbessern zu wollen, in dem man es auf dem Rücken bestimmter Hunderassen (natürlich u. deren Besitzer) austrägt. Dies ist ein einfacher Weg sich zu profilieren, da das Thema von der Presse seit Jahren hochgespielt wird.
    In unserer Familie lebt seit 7 Jahren ein Staff-Mischling, den wir aus einem Tierheim zu uns holten. Er hat ein ganz ruhiges Wesen, versteht sich mit großen und mit kleinen Tieren aller Art, ist angemeldet und versichert. Das Traurige daran ist, dass Sie die Zielgruppe, die Sie zu erreichen versuchen, mit diesem Gesetz nicht treffen werden. Denn die Dunkelziffer der nicht angemeldeten „Anlagehunde“ wir dadurch noch höher. Dieses Gesetz ist nur gerecht, wenn es für alle Hunderassen gleichermaßen gilt. Wie wir aus Statistiken wissen, stehen die Beißattacken z.B. des Schäferhundes mit an erster Stelle!!
    Ich kann mich über die schnelle Meinungsänderung des Agrarministers Reinholz nur wundern, naja, Fähnchen drehen sich eben immer nach dem Wind!

  2. NM

    Ich kann diesen Gesetzentwurf vom grundsatz her nur begrüßen! Es wurde höchste Zeit zu reagieren!

    „Wie wir aus Statistiken wissen, stehen die Beißattacken z.B. des Schäferhundes mit an erster Stelle!!“
    Wenn Sie die absoluten Zahlen sehen, haben Sie Recht.
    Nur müssen Sie dann auch ehrlicherweise ergänzend erwähnen, dass die Beißvorfälle, wenn man sie prozentual auf den Gesamtbestand an Schäferhunde (im weitesten Sinne) und an den sog. Kampfhunden betrachtet natürlich völlig anders aussieht!
    Und das die Beißvorfälle mit den sog. Kampfhunden in aller Regel wesentlich schwerwiegender und oft tötlich sind, sollte einfach anerkannt werden.
    Im Ãœbrigen sind in dem Gesetzentwurf die „Listenhunde“ zwar konkret benannt, aber auch jeder andere Hund, der auffällig wird, kann durchaus als gefährlich eingestuft werden, und der Halter kann mit entsprechenden Strafen und Auflagen rechnen.

  3. Sehr geehrte Damen und Herren,

    das Thüringer Innenministerium hat auf seiner Website einen Blog geschalten, um den Gesetzentwurf diskutieren zu lassen. Ich lade Sie ein, sich daran zu beteiligen.

    MfG
    Thomas Mau
    Pressereferent

  4. Kathi

    Vielleicht sollte man mal beim Menschen anfangen???
    Was machen denn die lieben Politiker wenn alle Rassen auf der Liste stehen, denn irgendwo ist doch mal jede Rasse WEGEN FALSCHER HALTUNG ODER ERZIEHUNG durch den Menschen aufgefallen?

    Statt solche bescheuerten Listen immer wieder neu anzustacheln, sollte man viell. mal drüber nach denken den Hundeführerschein ein zu führen, Menschen die genug Hirnmasse haben, sind auch in der Lage auf ihren Hund einzuwirken und ich als 2facher Hundebesitzer weiß wovon ich rede, denn ich kann meine Hunde jederzeit halten & auch auf sie eingehen und im Notfall, jaaa sowas kann halt passieren das sich auch Hunde in die Haare bekommen, Menschen schlagen sich auch *augenroll* – ich kann sie auf jeden Fall trennen und nein ich bin kein Mann oder Muskelprotz, ich bin ne Frau mit 170 cm Länge und 65 kg Gewicht, die in der Lage ist 2 Husky`s ohne Hilfe zu halten, wenn diese in Aktion sind, anders andere Halter !!!

    Warum denken Menschen eigentlich nicht einmal über Eigene Fehler nach, bevor immer mehr Tiere ausgerotter oder umgebracht werden müssen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  5. Rockaking

    Diese Listen sind Rassistisch, sonst mal weiter gar nichts! Jeder Kinderschänder in diesem Land wird mit mehr güte bedacht alls jedes andere Lebewesen! So schauts mal aus! Und NM, Berlin hat eine Statistik erhoben wo genau der Bestand berücksichtigt wurde! 1. Platz: Mischlinge, 2. Platz Schäferhund, 9. Platz Pitbull!!!! Noch Fragen?
    Ich bin mir sicher das es mehr gefährlich Schäferhunde in D gibt als von jeder anderen Hunderasse! Und Fakt ist, die Listen die jedes Bundesland unterschiedlich hat, sind damals im ersten Step vom Deutschen Schäferhund Zuchtverein erstellt worden, das sagt doch alles! Und zu sagen ein Biss von einem Schäferhund wäre nicht so gefährlich????? Wie bitte ? Allso ob ich ins Bein gebissen werde mit einer Beisskraft von 1,6 Tonnen ( Schäferhund ) oder 2,5 Tonnen ( Pitbull) ist glub ich ziemlich egal, den in beiden Fällen dürfte kein Knochen heile bleiben!
    Fakt ist auch das die Medien viel lieber Beissvorfälle schön groß aufmachen, wenn Am-Staff Pitbull und Co verwickelt sind, als andere Rassen! Aber die BILD Zeitung macht nun mal in diesem Land die Politik und bildet die Meinungen! Armes Deutschland!

  6. Christian

    an NM: Man merkt deutlich, dass Ihre Ahnung bzgl. des Canis lupus familiaris äußerst überschaubar ist. Dass Bisse der sogenannte „Kampfhunde“ an sich gefährlicher sind als die von z.B. Neufundländern, Schäferhunden, Labradoren etc. ist blanker Unsinn.
    Diese Listenhunde haben lediglich das Pech, dass meist ein gewisser „dezent“ asozial angehauchter Menschenschlag sich genau diese Rassen zulegt, um sein Image aufzupolieren. Dafür können aber die Hunde rein gar nichts. Dieser hirnfreie Typ Mensch bringt alle verantwortungsvollen Listenhundhalter in Verruf, weil der Homo sapiens ja lieber verallgemeinert, anstatt zu recherchieren oder selbständig zu denken. Ãœbrigens: Es existieren keine Kampfhunde , es gibt in Deutschland lediglich in 16 Bundesländern ganze 16 veschiedene Listen, von denen jede andere Hunderassen als gefährlich hinstellt. Dass das komplett unlogisch ist, liegt wohl auf der Hand.
    Auch haben diese Listenhunde kein erhöhtes Aggressionspotential, Staffis wurden ursprünglich sogar als Nannydog gezüchtet, um auf kleine Kinder aufzupassen. Sie eignen sich dafür besonders, weil sie an sich eine hohe Reizschwelle haben und sie nichts so schnell aus der Ruhe bringt. Natürlich muss man berücksichigen, dass jeder Hund, gleich welcher Rasse, ein Individuum ist.
    Es ist auch völliger Quatsch, dass die Beißkraft eines Staffis oder Bullterriers höher ist, als z.B beim Labbi oder Schäfi, die besonders wolfsähnlichen Hunde besitzen nämlich eine größere Beißkraft wg. der Länge des Kiefers (Hebelwirkung)! Also genau umgekehrt.

    Es muss allein am oberen Ende der Leine angesetzt werden, Hundeführerschein, ja, sofort und ausnahmslos für alle Hunderassen!
    Bitte einfach vorher besser recherchieren, bevor weitere falsche Vorurteile oder Weisheiten verbreitet werden.

  7. Wenn es um Liebe geht, schlagen die Emotionen hohe Wellen. Hunde und ihre Halter haben meist eine sehr intensive Beziehung, und die Hundehalter wollen natürlich nicht, dass sich der Staat in ihre private Beziehungen einmischt.
    Genau das ist aber die Aufgabe eines Staates, der den Lauf der Dinge im Gemeinwesen mittels Gesetze innerhalb gewisser Leitplanken halten muss. Genauso wie frisierte Motorräder für sich genommen nicht gefährlich sind, sind als potenziell gefährlich eingestufte Hunde nicht per se gefährlich. Bei den frisierten Motorrädern zweifelt niemand an der Notwendigkeit des Verbots und alle loben den TÜV und die Sicherheit auf deutschen Straßen. Es ist eben möglich mit so einem Motorrad viel zu schnell zu fahren, weil gewisse Sicherheitsstandards nicht eingehalten werden und so entsteht eine offensichtliche, potenzielle Gefährdung für Fahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer.
    Dasselbe Prinzip muss natürlich auch für Hunde gelten. Gibt es eine offensichtliche, potenzielle Gefährdung durch die Tiere ohne eine nachgewiesene Notwendigkeit zur Haltung des Hundes, liegt das Verbot zur Einhaltung des Gemeinwohls nahe.
    Ich bin selbst Hundehalter und kenne viele andere Hundebesitzer. Auch aus der realen Erfahrung des Zusammenlebens mit einem Hund halte ich den Gesetzesvorschlag für richtig und ich würde es mir wünschen, dass die anderen Bundesländer ähnliche Wege gehen.

  8. K. Scholze

    an Magnus Hengge: Wenn Sie allen Ernstes diesen Gesetzesvorschlag in dieser Form für richtig befinden, spreche ich Ihnen ab, ein echter Hundefreund und Mensch mit Weitblick zu sein.
    Oder haben Sie ihn etwa gar nicht richtig gelesen?
    Sterilisation? Zuchtverbot und Warnschilder an Türen? Das Dritte Reich lässt grüßen. Selbst gemäß der Beißstatistik liegt der Schäferhund abegeschlagen an der Spitze, der Pit Bull z.B. tummelt sich sogar nur unter den 10 letzten Plätzen. Man muss keine Rassen ausrotten, steht sowieso jeglicher wissenschaftlichen Erkenntnis entgegen, dass die „Kampfhunde“ gefährlicher sind, als andere Rassen. Ein Hundeführerschein für alle Hunde wäre sehr angebracht. Wussten Sie, dass die 4 Hunde, mit denen das Unglück in Oldisleben passierte, allesamt illegal gehalten wurden? In so einem Fall ist auch ein Gesetz nutzlos. Man müsste stärker kontrollieren, jedoch ist das schwer durchführbar, da ja die Unschludsvermutung gilt. Ich bin sehr erschrocken darüber, dass sie nicht durchschauen, dass einige Politker hier einfach die braven Bürger verarschen wollen. Das reizende Gesetz dient nicht dem Schutz der Allgemeinheit, sondern der Stärkung der Macht der Politiker. Ich hoffe, die meisten merken das inzwischen. Rassenverhetzung, hohe Steuern etc., das trifft wieder mal nur die guten, anständigen Bürger, die ihre Hunde ohnehin erziehen und anmelden. Wer überprüft denn, ob jemand seine Hunde legal hält oder nicht?
    So werden keine Vorfällle verhindert, sondern nur Leute mit ihren Staffs usw. stigmatisiert und extrem ausgegrenzt.
    Als Mutter dreier Kinder, Tierschützerin, Hundebesitzerin und -trainerin kann ich nur schwer hoffen, dass die Hundehalter mit ausreichend aktiver Hirnmasse sich erheben werden und gegen diesen unsinnige, schreckliche Gesetz vorgehen.

  9. kerstin

    Was bedeutet die neue Hundeverordnung? Viele „gefährliche Hunde“ werden ausgesetzt, denn wer kann sich schon eine Kastration leiseten, denn die TH – Kosten sind hoch u. wenn man sieht wer solche Hunde hat – naja. Sind nicht Tierheime voll mit Hunden – wohin mit diesen Tieren? Sie werden als gefährlich eingestuft u. müssen extra gehalten werden, also muss ein „Hochsicherheitstrackt“ gebaut werden u. qualifiziertes Personal eingestellt werden – wer finanziert das? Das Ministerium muss sich Gedanken machen. Wer die Gesetze macht sollte auch die Verantwortung übernehmen. Hat einer der Minister mal in ein TH geschaut? TH in Thüringen stehen teilweise vor dem aus, da kein Geld vorhanden ist u. nun so etwas? Man sollte die Halter mehr schulen u. eine Chippflicht für alle Hunde. Tätovierung ist nicht zu empfehlen, denn die Farben verplassen mit den Jahren u. man kann die Nummer nicht mehr erkennen. Kein Hund wird agressiv geboren u. Kinder auch nicht – eigentlich steht immer noch der Schäferhund an erster Stelle der Menschen angreift. Aber es ist ja ein Deutscher Hund. Rassismus bei Tieren – na super – da dürfen wir es sein. Man spricht nur darüber was der Hund für eine Bestie ist – wer spricht darüber was der Mensch den Tieren antut. Denken Sie an die Tierversuche, an die Tiere die getötet werden nur weil die Haarfarbe nicht stimmt. Männliche Küken werden lebendig geschräddert – u. vieles mehr da reicht der Platz nicht. Hunde werden geschlagen misshandelt, Katzenkinder werden entsorgt, an die Wand geschmissen o. ertänkt. Eigentlich mussen die Tiere vor dem Menschen geschützt werden, denn Tiere sind dem Menschen ausgeliefert. Die Bestie ist der Mensch, er glaubt das Recht zu haben mit Tieren umgehen zu können, wie „Er“ es will. Tiere u. Kinder sind doch das Schönste auf unseren Planeten. Warum kann der Mennsch nicht mit den Tieren zusammenleben in Harmonie. Fangt an die Tiere zu respektieren denn sie gehören doch zu unserem Leben.
    Wie traurig wäre es, wenn es keine Tiere mehr gibt.
    Denken Sie daran: „Die Natur braucht uns nicht“ aber wir brauchen die Natur u. Tiere gehören nun mal dazu. Reicht es nicht dass schon viele Tiere ausgestorben sind?
    Davon abgesehen hat Thüringen doch schon eine Hundeverordnung sie muss nur richtig angewendet werden. Tierquäler müssen strenger bestraft werden – die Richter sind zu lasch.

    Kerstin

  10. Frank

    Typisch für „D“ schnell ein Gesetz her welches wiedermal gegen die zufriedenheit der Bürger ist. Nur weil eine Asoziale, Alkoholabhängige und wer weiß was noch alles Familie (Oldisleben) wiedermal keine Peilung hatte.
    Solche Familien werden nicht überprüft, weder von den Ordnungsämtern noch vom Gesetzgeber.
    Ich mache jede Wette; diese Assis machen trotz der neuen Bestimmungen was sie wollen, für die ist eh kein Richter zuständig.
    Wenigstens haben unsere Politiker wieder eine ruhige Nacht, sie haben ja etwas getan.
    Wenn auch nix Sinnvolles aber Gelder ver(miss)braucht.
    Die Schildbürger lassen Grüssen

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