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Zum Tollwuttod einer Schweizerin in Australien

(BVET) – Vor einigen Tagen ist eine in Australien lebende Schweizerin in Queensland an Tollwut gestorben. Die junge Frau war vor zwei Jahren von einem Flughund gebissen worden. Flughunde sind grosse Fledermäuse, die von Früchten leben. Der tragische Fall, der von den Schweizer Medien aufgenommen wurde, hat verunsicherte Personen zu Telefonanrufen bei der Schweizerischen Tollwutzentrale am Tierspital Bern veranlasst. Die Tollwutzentrale und das Bundesamt für Veterinärwesen rufen deshalb die notwendigen Vorsichtsmassnahmen in Erinnerung.

Die durch Füchse übertragene Tollwut ist in der Schweiz praktisch verschwunden. Jedoch muss weiterhin daran gedacht werden, dass auch Fledermäuse Tollwut haben können. Die in diesen Tieren auftretenden Tollwutviren unterscheiden sich von denen der Füchse oder Hunde, sind aber für Mensch und Tier ebenfalls gefährlich. Fledermaustollwut ist äusserst selten, kann aber aufgrund der hohen Mobilität der Fledermäuse überall auftreten. In der Schweiz sind bisher in den Jahren 1992 und 1993 zwei tollwütige Fledermäuse gefunden worden. In beiden Fällen war es nötig, Menschen, die mit den zwei Tieren Kontakt hatten, gegen Tollwut zu impfen. Aufgrund der langen Inkubationszeit, das heisst dem Zeitpunkt zwischen der Ansteckung und dem Ausbruch der Krankheit, ist es nämlich möglich, einen Impfschutz nach einer Ãœbertragung des Virus aufzubauen. Der tragische Tod der jungen Frau in Australien wäre mit einer rechtzeitigen Impfbehandlung zu vermeiden gewesen. Bezogen auf die Situation in der Schweiz besteht kein Grund zur Panikreaktionen gegenüber den – notabene geschützten Fledermäusen.

Folgende Vorsichtsmassnahmen sind jedoch zu beachten:

1. Fledermäuse sollen nicht unnötigerweise berührt werden.

2. Tot oder verletzt gefundene Fledermäuse müssen einer Fachstelle gemeldet und allenfalls auf Tollwut untersucht werden. Eine Untersuchung ist dann unerlässlich, wenn ein Mensch Kontakt mit der Fledermaus hatte.

3. Personen, die von einer Fledermaus gebissen werden, müssen – falls das Tier nicht untersucht werden kann – unbedingt gegen Tollwut geimpft werden.

4. Wer regelmässig mit Fledermäusen zu tun hat, soll sich gegen Tollwut impfen lassen.

Die Fachstellen für Fledermausschutz und Tollwut in der Schweiz arbeiten eng zusammen.

Auskünfte erteilen: Die Koordinationsstellen West (Genf) und Ost (Zürich), sowie die Schweizerische Tollwutzentrale an der Universität Bern (Tel. 031 / 631 23 78)

Bern, den 18. Dezember 1998 Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz Presse- und Informationsdienst

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