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Hearing zum Thema „Kampfhunde“

Auf den 31. August 2000 hat das BVET der Schweiz in Zusammenarbeit mit der „Arbeitsgruppe Gefährliche Hunde (AGGH)“ alle an der „Kampfhunde“-Problematik beteiligten und interessierten Fach- und Verwaltungskreise zu einem Hearing eingeladen. Mit diesem Hearing sollte eine sachliche Grundlage für die weitere Diskussion des Themas geschaffen und die Realisierung von Lösungen vorbereitet werden.

Ausgangspunkt war die Motion Studer, die im Nationalrat demnächst behandelt wird. Nationalrat Studer trat an dem Hearing selbst als Refernt auf. Anschliessend berichteten 14 Fachleute in Kurzreferaten über den ganzen Themenbereich, der für die Beurteilung der Problematik aggressiver Hunde von Bedeutung ist.

Die Prüfung der einschlägigen Verfassungsbestimmungen ergab dass, eine umfassende und klare Bundeskompetenz in dieser Sache nicht vorhanden ist – allenfalls könnte der Bund, gestützt auf das geltende Verfassungsrecht, gewisse präventive Massnahmen gegen gefährliche Hunde vorschreiben.

Kynologen und Kynologinnen der AGGH reportierten aufschlussreiche Zahlen: So ist es beispielsweise wenig bekannt, dass mehr als 80% der Beissunfälle durch Hunde verursacht werden, die das Opfer kennt. 60% der Beiss-Opfer sind zudem Kinder. Todesfälle durch Hundebisse sind jedoch äusserst selten – seltener als Todesfälle durch Blitzschlag.

Bei der Diskussion möglicher Problemlösungen war man sich einig, dass ein Verbot einzelner Rassen nichts bringen würde. Stattdessen kristallisierten sich für mögliche Massnahmen folgende Stossrichtungen heraus:

— Kennzeichnung und zentrale Registrierung der Hunde als Grundlage für alle weiteren Massnahmen

— Schaffung einer Beratungs-, Anlaufs- oder Ombudsstelle für Hundeprobleme

— Vollzug von Massnahmen auf der Grundlage bestehender Gesetze verbessern

— Schulung und eventuelle Prüfung der Hundehalter

— Information auf allen Ebenen

— Bessere Sozialisierung und Ausbildung der Hunde, besonders im Welpenalter

— Haftpflicht für Züchter / Meldepflicht für Hundebisse.

Der 10 Seiten (plus Anhang) umfassende Bericht über das Hearing kann beim BVET bezogen oder von der Internet-Site des BVET als PDF – Dokument heruntergeladen werden. Sie benötigen hierzu das Anzeigeprogramm „Akrobat Reader“.

Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz Pressemitteilung, Bern, den 18.09.2000 Auskunft: Hans Wyss, KOM. Tel.: 031 323 84 96

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