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Schweiz: Maßnahmen gegen gefährliche Hunde

(aho) — Verschiedene Unfälle mit Hunden, die sich in den letzten Monaten ereigneten, haben gezeigt, dass vorbeugende staatliche Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung erforderlich sind. Am 6. Oktober hat deshalb Nationalrat Heiner Studer in einer Interpellation vom Bundesrat neue Regelungen für die Hundehaltung verlangt. Der Bundesrat hat den Vorstoss gutgeheissen und dem EVD den Auftrag zu einer entsprechenden Änderung des Tierseuchengesetzes erteilt.

Der Bund nimmt das Problem ernst und das Bundesamt für Veterinärwesen ist in der Sache aktiv geworden. Der Personenschutz ist allerdings Sache der Kantone. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat deshalb nach Rücksprache mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren eine Arbeitsgruppe eingesetzt, der Vertreter des BVET, anderer Bundesämter und der Kantone angehören. Diese Arbeitsgruppe bereitet zu Handen der Kantone einen Mustererlass für die entsprechenden kantonalen Massnahmen vor. Zudem macht sie Vorschläge für eine Änderung des Tierseuchengesetzes, die es ermöglichen soll, Hunde besser zu kennzeichnen und zentral in einer Datenbank zu registrieren. Dazu muss das Gesetz mit der Zielsetzung des Personenschutzes ergänzt werden.

Die Botschaft für diese Gesetzesänderung soll bis spätestens Ende April 2001 vorgelegt werden.

Bereits Ende August hatte das BVET in Zusammenarbeit mit der 1999 konstituierten „Arbeitsgruppe Gefährliche Hunde (AGGH)“ alle beteiligten und interessierten Fach- und Verwaltungskreise zu einem Hearing zusammen- gerufen. Mit diesem Hearing, an dem Hundezüchter, Verhaltensforscher, Tierärzte, Hundeführer, Ärzte, Vertreter von Bundesämtern und andere Interessierte teilnahmen, sollte eine sachliche Grundlage für die weitere, auch politische Diskussion des Themas geschaffen werden. Das Hearing hat zu einer Reihe von Lösungsvorschlägen geführt.

Ein erster dieser Vorschläge ist schon umgesetzt: Seit dem 1. November 2000 betreibt das Bundesamt unter der Nummer 031 322 22 99 eine Telefon-Hotline, an die sich die Öffentlichkeit, aber auch Behörden bei Problemen mit aggressiven und gefährlichen Hunden wenden können.

Bern, den 22. November 2001 Bundesamt für Veterinärwesen Auskunft: Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation. Tel.: 031 323 84 96

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