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Minipigs sind keine Tiere für die Wohnstube

(STS) – Seit das Minipig „Bigi“ im Wohncontainer der Sendung Big Brother eingezogen ist, gehen beim Schweizer Tierschutz STS laufend Anrufe von Personen ein, die sich über die Haltung von Minpigs informieren möchten. Die meisten Leute möchten ein Minipig zur Haltung in ihrer Wohnung kaufen.

Minischweine können in der Wohnung nicht artgerecht gehalten werden. Da sie die gleichen Eigenschaften und Bedürfnisse haben wie andere Schweine, müssen sie auch wie diese gehalten werden. Sie sind sehr soziale Tiere und benötigen den Kontakt mit ihren Artgenossen. Tiergerecht ist darum nur eine Gruppenhaltung. Minipigs sind aktive und bewegungsfreudige Tiere, die viel Zeit im Freien benötigen, wenn möglich mit Weidegang. Am artgerechtesten ist die Freilandhaltung in Hütten, denn Minipigs benötigen die Möglichkeit zum Wühlen, Knabbern und Beissen im Freien. Sie lieben es, sich im Sommer zur Abkühlung im Schlamm zu suhlen und zu wühlen. In der Nacht suchen sie geschützte Orte auf und ‚bauen‘ ihr Schlafnest. Darum muss der Schlafplatz mit Stroh eingestreut werden.

Minipigs haben ein breites Nahrungsspektrum. Sie essen Haushaltabfälle, verwerten aber auch Getreide, Rüben, Kartoffeln etc. Junge Minipigs können mit Gras kaum etwas anfangen, ältere Tiere jedoch fressen gerne Gras.

Schweizer Tierschutz STS Pressemitteilung Basel,19. Februar 2001

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