animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

ÖJV Baden-Württemberg e.V. fordert Verbot der Wildfütterung

Der Ökologischer Jagdverein in Baden-Württemberg e.V. setzt sich, nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Situation, vehement für ein generelles Verbot der Wildfütterung ein.

Die Begründung dazu ist zweigeteilt.

Zum einen bieten die aktuellen gesetzlichen Regelungen nach neuesten Erkenntnissen offensichtlich keinen hinreichenden Schutz vor Missbrauch. So wird sowohl gegen die zeitlichen Bestimmungen der Futtergabe als auch gegen die Bestimmungen über die zulässigen Futtermittel in nicht wenigen Fällen verstoßen. Punktuelle oder gar regionale Überprüfungen durch die zuständigen Behörden sind nur unzureichend und nicht in der Lage die Einhaltung der Bestimmungen des LjagdG Baden-Württemberg und seiner Durchführungsverordnung zu garantieren.

Auf der anderen Seite sind mit der Wildfütterung auch Gefahren verbunden, die in ihren Auswirkungen als auch Ursachen zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar sind. Es ist nicht auszuschließen und zwischenzeitlich auch vom NABU stichprobenartig nachgewiesen, dass in Wildkraftfutter Tiermehl in nicht unbedenklichen Konzentrationen beinhaltet ist. Gesundheitliche Folgen sind sowohl beim Wild als auch beim Menschen nicht auszuschließen. Dass diese Art der Kraftfutterbeigabe dann auch nicht als lebensnotwendig sondern als trophäensteigernd betrachtet werden muss, ist neben den beiden genannten Gründen ein zusätzlicher Verbotsgrund.

Die unzureichenden gesetzlichen Bestimmungen und deren Kontrollmöglich- keiten in der Praxis, die gesundheitlichen Risiken die mit der Verabreichung von Kraftfutter gegeben sind und nicht zuletzt der Faktor der Quasidomestikation, können keine andere Forderung als ein generelles Verbot zur Folge haben. Ausnahmen sollen in begründbaren Fällen lediglich Rotwildfütterungen im Hochgebirge mit einer Beschränkung auf Erhaltungs- futter (Heu) sein.

Klaus Maylein, Geschäftsführer Haldenweg 4 88212 Ravensburg Tel 0751 / 355 08 84 Fax 0751 / 355 08 83 maylein@oejv.de

Suche



Datenschutzerklärung