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NRW: Tollwut weitet sich aus

Duisburg (aho) – Seit dem 19. Juli 2001 ist die neue Tierseuchenverordnung zur Tollwutbekämpfung in Kraft. In der Verordnung wurden tollwutgefährdete Bezirke festgelegt; hierzu gehört auch der rechtsrheinische Bereich von Duisburg. Daneben gilt die Verordnung auch für folgende Städte: Düsseldorf, Essen, Mülheim, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal sowie der Kreis Mettmann. Betroffen sind auch Gebiete in den Regierungsbezirken Arnsberg, Köln und Münster. Eine Beschilderung „Tollwut – Gefährdeter Bezirk“ wurde an vielen Stellen im Stadtgebiet angebracht.

In den genannten Gebieten dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen gelassen werden. Hiervon ausgenommen sind Hunde, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen; sowie Katzen, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.

Hintergrund der neuen Verordnung ist die seit Jahren in Nordrhein- Westfalen verbreitete Tollwut, hauptsächlich übertragen von Füchsen. Auf dem Übertragungsweg über Haustiere können auch Menschen durch die Viruserkrankung gefährdet werden.

Im rechtsrheinischen Bereich von Duisburg gilt die Regelung flächendeckend – das heißt hier gilt überall eine generelle Leinenpflicht. Diese Pflicht wird durch Ordnungskräfte kontrolliert. Ein Nachweis über die gültige Tollwutschutzimpfung ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen, wenn der Hund frei läuft. Neben diesen Tierseuchenbestimmungen gelten darüber hinaus alle gültigen einschränkenden Vorschriften z. B. Leinenzwang bei bestimmten Rassen oder Anleinpflicht in Parkanlagen weiter.

Pressemitteilung von Freitag, 27. Juli 2001 Stadt Duisburg

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