animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Südkreis Unna zum Tollwut gefährdeten Gebiet erklärt

Unna (aho) – Den südliche Teil des Kreises Unna mit dem Datteln-Hamm-Kanal als nördliche Begrenzung hat der Regierungspräsident in Arnsberg zum Tollwut gefährdeten Bezirk erklärt. Im Kreis Unna selbst hat es aber keinen Fall von Tollwut gegeben. Seit April muss bei Auftreten von Tollwut die Umgebung im Umkreis von 40 Kilometern zum Tollwut gefährdeten Bezirk erklärt werden. Nach den alten Tollwutverordnung galt dieser Bezirk für einen Umkreis von zehn Kilometern. Da bereits im Frühjahr bei einem Fuchs im Ennepe-Ruhr-Kreis die Tollwut amtlich festgestellt wurde, musste der Tollwut gefährdete Bezirk durch die aktuelle Änderung der Tollwut-Verordnung auf mindestens 40 Kilometer Radius und damit auf den Kreis Unna erweitert werden. Bei dem damals betroffenen Tier bestanden seinerzeit keinerlei Kontakte zu Menschen oder zu Haustieren. Im gefährdeten Bezirk dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen gelassen werden. Ausgenommen sind Hunde und Katzen, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen. Ein solcher Schutz liegt vor, wenn die Impfung gegen Tollwut bei Erstimpfung mindestens 30 Tage und nicht mehr als 12 Monate zurückliegt, oder bei Wiederholungsimpfungen spätestens 12 Monate nach vorangegangener Tollwutschutzimpfung durchgeführt worden ist und nicht mehr als 12 Monate zurückliegt. Als Nachweis der Impfung ist der tierärztliche Eintrag im Impfpass ausreichend. Hunde müssen zusätzlich von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen.

Im vergangenen Jahr wurden in Nordrhein-Westfalen 35 Tollwutfälle diagnostiziert. Im wesentlichen handelte es sich hierbei um das Auftreten der Tollwut bei Füchsen im Bereich des Rheinisch-Bergischen Kreises, des Märkischen Kreises, des Ennepe-Ruhr-Kreises, des Kreises Mettmann sowie der Stadt Hagen. Im Kreis Unna ist in den letzten zehn Jahren kein Fall von Tollwut aufgetreten. Auch die Untersuchungsaktionen der Füchse im letzten Herbst und Frühjahr ergaben keinerlei Hinweise hierauf. Nach Einschätzung des Kreis-Experten ist dies nicht zuletzt auf die seit 1995 halbjährlich durchgeführten Beköderungsaktionen zur Immunisierung der Füchse zurückzuführen. Die nächste Impfaktion der Füchse wird Ende September durchgeführt. Unabhängig von der jeweiligen Seuchenlage müssen Hunde- und Katzenausstellungen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mindestens acht Wochen vorher angezeigt werden.

Weitere Informationen gibt es beim Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises Unna, Platanenallee 16, 59425 Unna, unter den Rufnummern 02303/271339, 271539 und 27-3439.

Pressemitteilung des Kreis Unna vom 20.08.2001

Suche



Datenschutzerklärung