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Dortmund ab sofort auch Tollwutbezirk

Dortmund (aho) – Im April 2001 wurde die nationale Tollwut-Verordnung geändert. Auswirkungen dieser Änderungen erreichen jetzt auch Dortmund. Im Frühjahr wurde bei einem Fuchs im Ennepe-Ruhr-Kreis (Sprockhövel) die Tollwut amtlich festgestellt. Nach dem damaligen Stand der Vorschriften wurde die Umgebung bis zu einer Entfernung von zehn Kilometern zum gefährdeten Bezirk erklärt. Durch die Änderung der Verordnung muss nun dieses Gebiet auf einen Radius von mindestens 40 Kilometern erweitert werden. Der Regierungspräsident in Arnsberg hat deshalb Teile seines Regierungsbezirkes zum Tollwut gefährdeten Bezirk erklärt. Betroffen hiervon sind die Städte Bochum, Hagen, Herne, der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Märkische Kreis, der südliche Teil des Kreises Unna und Dortmund.

Was ist nun zu beachten?

– In Dortmund dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen. Hiervon ausgenommen sind Hunde, die nachweislich einen wirksamen Tollwutimpfschutz haben, und von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen. Katzen müssen nachweislich einen wirksamen Tollwutimpfschutz besitzen.

– Hunde- und Katzenausstellungen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art müssen mindestens acht Wochen vorher beim Veterinäramt angemeldet werden.

Wann liegt ein wirksamer Impfschutz vor?

Ein wirksamer Impfschutz liegt vor, wenn die tierärztliche Impfung gegen Tollwut:

im Falle der Erstimpfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate zurückliegt, oder

im Falle einer Wiederholungsimpfung, diese längstens 12 Monate nach vorangegangener Tollwutschutzimpfung durchgeführt worden ist und längstens 12 Monate zurückliegt.

Als Nachweis der Impfung gilt der Eintrag im Impfpass des Tieres.

Vom Veterinäramt werden an den Zugängen zum gefährdeten Bezirk sowie an anderen geeigneten Stellen Schilder mit der Aufschrift „Tollwut! Gefährdeter Bezirk“ angebracht.

Im vergangenen Jahr wurden in Nordrhein-Westfalen 35 Tollwutfälle diagnostiziert. Im wesentlichen handelte es sich hierbei um das Auftreten der Tollwut bei Füchsen im Bereich des Rheinisch-Bergischen- Kreises, des Märkischen Kreises, des Ennepe-Ruhr-Kreises, des Kreises Mettmann sowie der Stadt Hagen.

Bei einer Dortmunder Untersuchungsaktion der Füchse Anfang des Jahres 2001 wurde keine Tollwut festgestellt. Es gab auch keine Anzeichen für eine Erkrankung, was nicht zuletzt auf die in den Jahren 1995 und 1996 jährlich und seit 2000 halbjährlich durchgeführten Beköderungsaktionen zur Immunisierung der Füchse zurückzuführen ist.

Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter/innen des Veterinäramtes, Hoher Wall 5, 44122 Dortmund, unter der Telefonnummer 0231/50 – 2 23 25.

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