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Saarland: Schluckimpfung der Füchse zur Tollwutbekämpfung

Saarbrücken – Die 1987 begonnene „Schluckimpfung“ der Füchse zur Bekämpfung der Tollwut wird bis Mitte Juni 2002 im gesamten Saarland flächendeckend fortgesetzt.

Die Impfköder sind mit einem nicht krankmachenden Impfvirus beschickt. Es sind viereckige Scheiben (ca. 4 cm Durchmesser, ca. 1,5 cm Höhe), die einen verschlossenen Impfstoffbehälter enthalten. Der Impfstoff wird beim Zerkauen des Köders in der Mundhöhle des Fuchses freigesetzt und macht die Füchse zuverlässig gegen Tollwut immun. Für Haustiere und andere freilebende Tiere ist der Impfstoff unschädlich.

Durch die Schluckimpfung selbst werden die aufnehmenden Füchse immunisiert, d. h. vor Ansteckung geschützt. Da der Fuchs Reservoir und Hauptüberträger für die Tollwut ist, werden durch diese Impfaktion indirekt auch die übrigen Wild- und Haustiere vor Tollwut geschützt und somit auch der Mensch als eventuelle Kontaktperson.

Um genügend Füchse zuverlässig gegen die Tollwut zu immunisieren, damit die Infektionskette abreißt und die Weitergabe der Tollwut unterbrochen wird, wird wie schon in den Vorjahren nunmehr eine weitere Impfaktion durchgeführt. Hierbei erfolgt die Köderausbringung flächendeckend durch zweifache Auslage durch ein Flugunternehmen im gesamten Saarland und zusätzlich in dicht besiedelten Gebieten durch Jäger und Forstbeamten von Hand. Die Köderdichte bei der Flugauslage beträgt 20/km2 bei der Erstauslage und 15/km2 bei der Zweitauslage. Die Zweitauslage wird mit einem zeitlichen Abstand von mindestens zwei Wochen zur Erstauslage vorgenommen. Die Impfaktion wird bis Mitte Juni 2002 abgeschlossen sein.

Um den Erfolg der Impfaktion nicht zu gefährden, sollen die ausgebrachten Impfköder von Passanten nicht berührt, nicht an andere Stellen verbracht oder gar entfernt werden. Falls trotzdem der Impfköder angefasst wird, reicht es – bei intakter Haut -, die Hände gründlich mit Seife zu waschen. Bestehen kleinere Hautverletzungen oder kommt es gar zu einem Kontakt mit der Impfvirusflüssigkeit, sollte unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden, weil dann gegebenenfalls eine Tollwutschutzimpfung erforderlich ist. Damit die für die Füchse bestimmten Impfköder nicht durch Hunde oder Katzen aufgenommen werden, werden die Tierbesitzer dringend gebeten, ihre Tiere bis Ende Dezember streng unter Kontrolle zu halten, damit diese nicht in Köderkonkurrenz zu den Füchsen treten.

Im Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz, Abteilung Veterinärmedizin, Hellwigstr. 8-10, 66121 Saarbrücken (Tel.: 0681-3000570) werden für Kindergärten und Kindertagesstätten zu Demonstrationszwecken sowie für Grundschulen im Rahmen des Sachunterrichts Impfköder ohne Impfstoffinhalt zu Anschauungszwecken bereit gehalten. Diese können nach telefonischer Absprache jederzeit durch das LVGA zur Verfügung gestellt werden.

Besonderer Dank gilt den Bediensteten des Saar-Forst Landesbetriebes sowie den privaten Jägern der Vereinigung der Jäger des Saarlandes für die Bereitschaft und jahrelange Mithilfe bei der Tollwutschluckimpfung.

Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 23. Mai 2002

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