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Brut- und Setzzeit: Hunde müssen an die Leine

Leer (aho) – In der Natur hat für Vögel und Säugetiere die so genannte Brut- und Setzzeit begonnen. Jetzt ist es besonders wichtig, alle vermeidbaren Störungen von den Lebensräumen der wild lebenden Tiere fernzuhalten. Darum sei es auch gesetzlich vorgeschrieben, vom 1. April bis zum 15. Juli Hunde in der freien Landschaft nur an der Leine zu führen, damit sie nicht streunen oder wildern können. Darauf weist das Naturschutzamt der Kreisverwaltung Leer hin. Vom Leinenzwang sind unter bestimmten Voraussetzungen nur Jagdhunde, Rettungshunde oder Einsatzhunde der Polizei, des Bundesgrenzschutzes und des Zolls ausgenommen.

Wer gegen diese Vorschriften verstößt, kann sich ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro einhandeln. Noch wichtiger als die Drohung mit dem Bußgeld ist es den Verantwortlichen im Naturschutzamt allerdings, die für den Tier- und Artenschutz erfahrungsgemäß aufgeschlossenen Hundehalter dafür zu gewinnen, dass die wild lebenden Tiere unter den oft ohnehin schon schwierigen Lebensbedingungen nicht noch weiteren Störungen ausgesetzt werden sollten.

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