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Schweiz: Tollwütiger Hund in Nyon identifiziert

Bern (aho) – Am 24. Juli 2003 ist ein drei Monate alter schwarzer Mischlingshund vom Typ Terrier als Träger der Tollwut identifiziert worden. Das teilt das Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz mit. Der Hund wurde im Mai auf einer Strasse des Kantons Genf gefunden und Ende Juni von einer in Nyon wohnhaften Familie adoptiert. Es handelt sich um den ersten Tollwutfall beim Hund in der Schweiz seit 1997. Die tierärztlichen Behörden versuchen die Herkunft dieses Falles zu eruieren; die zuständigen gesundheitlichen Behörden wurden informiert. Die Personen, die zwischen dem 15. und dem 25. Juni 2003 das Tierheim der Société Genevoise de Protection des Animaux in Bernex (GE) besucht haben, könnten mit diesem Hund in Kontakt gekommen sein. Sie sind dringend gebeten sich zu melden, damit die Notwendigkeit einer vorbeugenden Tollwutimpfung beurteilt werden kann. Das gleiche gilt für Personen, die in Nyon und Umgebung zwischen dem 25. Juni und dem 17. Juli 2003 mit diesem Hund Kontakt gehabt haben. Am 4. Mai 2003 wurde ein schwarzer Mischlingswelpe vom Typ Terrier auf einer Strasse von Plan-les-Ouates im Kanton Genf gefunden. Er wurde dem Tierheim der Société Genevoise de Protection des Animaux in Bernex anvertraut, wo er bis zum 25. Juni geblieben ist. Am 25 Juni wurde er von einer in Nyon (VD) wohnhaften Familie adoptiert. Am 15. Juli hat dieser Hund verdächtige neurologische Symptome gezeigt. Er wurde darauf tierärztlich untersucht und eingeschläfert. Die Schweizerische Tollwutzentrale in Bern hat am Donnerstag, 24. Juli, bestätigt, dass Tollwut die Ursache der Krankheitssymptome war.

Die Schweiz gilt als tollwutfrei. Der letzte Fall von Tollwut ist 1997 bei einem importierten Hund festgestellt worden. Ein Fall von Fledermaustollwut wurde 2002 im Kanton Genf gemeldet. Die Tollwutimpfpflicht wurde in der Schweiz für einheimische Hunde abgeschafft.

Im Kanton Genf wurde sie aber aufgrund eines Entscheids des Conseil d’Etat beibehalten. Beim Hund ist die Tollwut hochansteckend während der 10 Tage vor Auftritt der Symptome. Das Tollwutvirus ist im Speichel des infizierten Tieres vorhanden. Die Übertragung erfolgt durch Bissverletzung oder durch Lecken einer Haut- oder Schleimhautverletzung. Die Tollwut ist tödlich für den Menschen. Die Impfung exponierter Personen verhindert den Ausbruch der Krankheit effizient. Alle Personen, die nach dem 15.Juni, das heisst 4 Wochen vor Ausbruch der Krankheit, mit diesem Hund (genannt „Moustic“) Kontakt gehabt haben, sind gebeten sich zu melden, damit ihr Infektionsrisiko abgeklärt und wenn nötig eine vorbeugende Impfung eingeleitet werden kann. Dieser Aufruf betrifft vor allem Personen, die zwischen dem 15. und dem 25. Juni 2003 das Tierheim der Société Genevoise de Protection des Animaux à Bernex zwecks Hundeadoption besucht haben. Das Tierheimpersonal, die Personen, die den Hund zu sich genommen haben, und alle anderen Personen, von denen man weiss, dass sie mit dem Hund Kontakt hatten, sind bereits informiert worden. Der gleiche Hund (neu „Maiko“ getauft) ist bei seiner Familie geblieben (chemin Eysins, 1260 Nyon). Die potentiell exponierten Personen aus der Nachbarschaft (Lecken einer Schleimhaut oder einer oberflächlichen Wunde, oder Biss-Verletzungen), welche ebenfalls von den Hundebesitzern kontaktiert wurden, sind vorsichtshalber gebeten die nachfolgenden Telefonnummern zu wählen (VD) oder das Spital von Nyon zu kontaktieren. Diese Massnahme gilt ebenfalls für die Hundebesitzer, die möglicherweise zwischen dem 25. Juni und dem 17 Juli 2003 den Hund (“Maiko”) auf ihren Spaziergängen im Gebiet der Gemeinden von Nyon, Arnex-sur Nyon, Borex, Chéserex, Coinsins, Crans-près-Céligny, Duillier, Eysins, Grens, Prangins, Signy-Avenez und Trélex angefasst haben. Diese Hundebesitzer müssen ihre Hunde sofort von ihrem Tierarzt untersuchen lassen, damit dieser verdächtige Symptome dem tierärztlichen Dienst so schnell wie möglich melden kann. 25. Juli 2003

Die Herkunft des Tieres und seiner Krankheit sind bis heute unbekannt. Der Öffentlichkeit wird daran erinnert, dass der Import von Tieren in die Schweiz einer strenger Regelung unterworfen ist. Es ist möglich, dass andere Welpen des gleichen Wurfes sich in der Genferseeregion aufhalten. Diese Welpen haben ein hohes Tollwutrisiko. Die Personen, die kürzlich einen streunenden Hund zu sich genommen haben oder einen Hund ausserhalb des kontrollierten Markts gekauft haben, sind dringend gebeten, ihre Hunde tierärztlich untersuchen zu lassen.

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