animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Stadt Mannheim: Pflegefamilien dürfen Hunde behalten

Mannheim (aho) – Der Rechtsstreit zwischen der Stadt Mannheim und zwei Hundebesitzerinnen ist beendet: Die im Februar 2002 wegen nicht tierschutzgerechter Haltung fortgenommenen Hunde dürfen bei ihren Pflegefamilien bleiben. Die beiden Hundehalterinnen übereigneten freiwillig die Tiere an die Pflegefamilien. Im Gegenzug verzichtet die Stadt auf die Zahlung der Kosten für die Unterbringung und die übrigen im Zusammenhang mit der Fortnahme getätigten Aufwendungen. Diese Lösung war möglich geworden, weil der Tierschutzverein Mannheim im Sinne des Tierschutzes und zum Wohle der untergebrachten Tiere größtenteils auf die Erstattung der Aufwendungen für die Unterbringung der weggenommenen Hunde verzichtete. Weiterer Bestandteil des unter Vermittlung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zwischen Stadtverwaltung und Rechtsanwalt der Hundebesitzerinnen vereinbarten Vergleiches ist, dass beide auf unbefristete Zeit keine Hund züchten dürfen. Die Hundehaltung wird den Betroffenen im Laufe des nächsten Jahres unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen und Auflagen wieder erlaubt.

Zur Erinnerung: Im Februar vergangenen Jahres hatte die Stadtverwaltung mehr als 40 Hunde beschlagnahmt, die unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten worden waren. Mittlerweile geht es den Tieren wieder gut. Dies vor allem deshalb, weil sich durch die Vermittlung des Mannheimer Tierheimes Pflegefamilien fanden, die sich liebevoll um die kleinen Wesen kümmerten. In der Folgezeit entwickelte sich ein Rechtsstreit zwischen der Stadt und den ursprünglichen Halterinnen. Im Mittelpunkt des Streits stand der Verbleib der beschlagnahmten Hunde. Nach intensiven Verhandlungen konnte nun mit dem gefundenen Vergleich ein Schlussstrich gezogen werden.

Suche



Datenschutzerklärung