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Bielefeld: Toter Rottweiler lag seit etwa vier Wochen in Wohnung

Bielefeld (aho) – Bei dem Versuch, einen Rottweiler sicherzustellen, fanden Mitarbeiter des Ordnungsamtes Bielefeld und der Polizei das bereits vor einigen Tagen verendete Tier in der zwangsweise geöffneten Wohnung des Hundehalters vor. Diesem war in einem ordnungsrechtlichen Verfahren die Hundehaltung untersagt worden. Der Halter, der sich ebenfalls in der vermüllten und verwahrlosten Wohnung befand, hatte den Tierkörper seit etwa vier Wochen auf einem Sofa liegen lassen, ohne ihn beseitigen zu wollen. Aufgrund der vorgefundenen Situation wurde das Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beteiligt. Vor der Aktion wurde ein Durchsuchungsbeschluss vom Amtsgericht Bielefeld ausgefertigt. Am selben Tag wurde ein Rottweiler bei einem anderen Hundehalter, der sich kooperativ zeigte, sichergestellt. Der Hund konnte ohne weitere Probleme mitgenommen werden und wurde in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht. In beiden Fällen waren die Halter der Aufforderung, die Hunde abzugeben, zuvor nicht nachgekommen.

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