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Tierquälerei: Landwirt muss ein Jahr ins Gefängnis

Bad Kreuznach (aho) – Das Amtgericht Bad Kreuznach hat am Mittwoch einen 51-jährigen Landwirt wegen Tierquälerei in zahlreichen Fällen zu einer einjährigen Haftstrafe (ohne Bewährung) und einer Geldbuße von 11.000 Euro verurteilt. Das Gericht ordnete zudem ein absolutes Tierhaltungsverbot über einen Zeitraum von vier Jahren auf. Bereits zuvor war der Landwirt wegen ähnlich gelagerter Fälle zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. So soll der Mann unter anderem zwei Hunde tagelang ohne Wasser in der prallen Sonne angebunden und eine schwer kranke Kuh trotz Anordnung einer Amtstierärztin nicht behandeln lassen, so dass das Tier kläglich verendete, erklärte das Amtsgericht in seiner Urteilsbegründung. Zeugen hatten während der Verhandlung von katastrophalen Zuständen auf dem Anwesen berichtet. Hunde hätten dort in verdreckten und verkoteten Verschlägen dahinvegitiert. Kühe hätten in einem Morast aus Fäkalien, Heu und Schlamm gestanden. Polizisten hatten Pferde auf verschimmelten Stroh und ohne Futter gefunden. Der Mann soll nach Zeugenaussagen auch einen Hund in einem alten, ausrangierten Auto gehalten haben. Das Tier habe dort zur Winterzeit seinen an den Fensterscheiben durch die Kälte kondensierten Atem abgeleckt, um so wenigstens an ein wenig Wasser zu kommen, hieß es. Nach Meinung des Gerichtes füge der Verurteilte den Tieren nicht bewusst Leid zu, sondern nehme aus Trotz und Besserwisserei keine Ratschläge an. Weitere Strafverfahren wegen Tierquälerei sind noch anhängig.

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