animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

EU-Heimtierpässe: Baden-Württemberg ermächtigt Tierärzte

Stuttgart (aho) – Unabhängig von einer möglichen Verschiebung des Anwendungsdatums der neuen EU- Vorgaben zum Reiseverkehr mit Hunden, Katzen und Frettchen vom 3. Juli 2004 auf den 1. Oktober 2004, hat das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum mit dem 1. Juni 2004 alle in Baden-Württemberg niedergelassenen Tierärzte und deren Assistenten oder Vertreter, sowie die nicht niedergelassenen, aber bei einem Verein oder Verband oder ähnlichen privatrechtlichen Institution angestellten Tierärzte ermächtigt, die sogenannten EU-Heimtierpässe auszustellen. Der EU-Heimtierpass wird generell nur für Auslandsreisen benötigt. Eine Ãœbergangsregelung für Reisen in der EU ermöglicht es, für Tiere die am 3. Juli 2004 noch über einen ausreichenden Tollwutimpfschutz verfügen, die alten Impfausweise weiter zu verwenden, sofern die inhaltlichen Anforderungen dem neuen Ausweis entsprechen und das Tier mittels Tätowierung oder Chip dauerhaft gekennzeichnet ist. Für Reisen in Nicht-EU-Länder ist der neue Pass für die Wiedereinfuhr in die EU vorgeschrieben. Bei Reisen in nicht gelistete Drittländer ist zudem vor dem Reiseantritt die Tollwutschutzimpfung durch eine zusätzliche Titerbestimmung (Antikörper) in einem zugelassenen Labor nachzuweisen. Die neuen Pässe dürfen nur bei Impfstoffherstellern bzw. Druckereien bezogen werden, die zentral vom Landwirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen eine sogenannte 2-stellige Firmenkennung erhalten haben. Bisher sind fünf offizielle Bezugsquellen bekannt.

Suche



Datenschutzerklärung