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Stadt Mannheim: Neue Impfaktion gegen Tollwut bei Füchsen beginnt

Mannheim (aho) – Am 25. September beginnt die zweite Tollwutimpfaktion dieses Jahres in Mannheim. Zunächst werden im Gebiet nördlich der BAB 6, im Sandhofer Wald und im Käfertaler Wald sowie im Waldpark/Reißinsel und in Straßenheim (gesamtes Gebiet östlich der BAB 6) präparierte Köder zur Immunisierung der Füchse per Flugzeug ausgebracht. Die bebauten Gebiete innerhalb der Stadtgrenzen sind von dieser Flugauslage ausgenommen. Im restlichen Stadtgebiet werden die Köder ab dem 13. Oktober per Hand in siedlungsnahen Gebieten und öffentlichen Grünanlagen ausgebracht.

Um den Erfolg der aktuellen Immunisierungsaktion nicht zu gefährden, gelten folgende Verhaltenshinweise:

– Unabhängig vom eigenen Tollwutimpfschutz dürfen Hunde nach Ausbringung der Köder im Impfgebiet vier Wochen lang nicht frei laufen um zu vermeiden, dass sie ausgelegte Köder fressen und damit den Impferfolg bei Füchsen einschränken. Katzen sollten ebenfalls vier Wochen lang nicht im Impfgebiet frei laufen. Falls ein Haustier einen Köder frisst, besteht keine Gefahr für das Tier. Bitte den Tieren keinen Köder aus dem Maul nehmen!

– Ausgelegte Köder bitte nicht berühren. Bei einem direkten Hautkontakt mit Ködern oder mit der Impfstoffflüssigkeit bitte umgehend die Hände waschen und den Fachbereich Gesundheit (Telefon 293-2223 oder -2222) informieren.

– Wer verendete oder verdächtige Tiere – vor allem kranke bzw. verhaltensgestörte Füchse – feststellt, soll umgehend den städtischen Veterinärdienst (Telefon 293-6350 oder -6358) informieren.

– Hunde und Katzen dürfen grundsätzlich nur bei wirksamem Tollwutimpfschutz frei laufen. Hunde müssen darüber hinaus unter der sicheren Einwirkung des Hundeführers stehen. Die im Stadtgebiet geltende Anleinpflicht ist zu beachten.

Mannheim liegt in einem tollwutgefährdeten Bezirk, nachdem Tollwutfälle bei Füchsen im hessischen Odenwald und im Rhein-Neckar-Kreis aufgetreten sind. Die Herbstaktion zur Immunisierung der Füchse findet auf Anweisung des baden-württembergischen Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum und in Abstimmung mit den benachbarten Bundesländern statt und wird vom städtischen Veterinärdienst organisiert. Das Ministerium hat als weitere Schutzmaßnahmen die verstärkte Bejagung und die Untersuchung aller erlegten und verunfallten Füchse angeordnet.

Der letzte positive Befund von Tollwut in Baden-Württemberg liegt bereits über eineinhalb Jahre zurück. Nach den rechtlichen Vorgaben der Tollwut-Verordnung muss die Impfung mindestens noch zwei Jahre im Anschluss an den letzten bestätigten Tollwutfall durchgeführt werden. Deshalb werden die intensiven Screeningmaßnahmen weitergeführt, um ein mögliches erneutes Aufflackern des Seuchengeschehens beziehungsweise eine Seuchenverbreitung unter der so genannten Impfdecke rechtzeitig zu erkennen.

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