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Stadt Mannheim: Herbst-Impfaktion gegen Tollwut bei Füchsen beginnt

Mannheim (aho) – Wie der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Mannheim mitteilt, beginnt am 21. September in Mannheim die zweite Tollwutimpfaktion dieses Jahres. Zunächst werden im Gebiet nördlich der BAB 6, im Sandhofer Wald und im Käfertaler Wald sowie im Waldpark/Reißinsel und in Straßenheim (gesamtes Gebiet östlich der BAB 6) präparierte Köder zur Immunisierung der Füchse per Flugzeug ausgebracht. Die bebauten Gebiete innerhalb der Stadtgrenzen sind von dieser Flugauslage ausgenommen. Im restlichen Stadtgebiet werden die Köder ab dem 5. Oktober von Hand in siedlungsnahen Gebieten und öffentlichen Grünanlagen ausgebracht.

Um den Erfolg der Immunisierungsaktion nicht zu gefährden, wird der Fachbereich Sicherheit und Ordnung Schutzmaßnahmen anordnen, die vor allem den Umgang mit Hunden und Katzen im Stadtgebiet betreffen. Diese Verhaltensregelungen werden im Amtsblatt der Stadt Mannheim bekannt gemacht werden. Dann gilt:

– Unabhängig vom eigenen Tollwutimpfschutz dürfen Hunde nach Ausbringung der Köder im Impfgebiet vier Wochen lang nicht frei laufen, um zu vermeiden, dass sie ausgelegte Köder fressen und damit den Impferfolg bei Füchsen einschränken. Katzen sollten ebenfalls vier Wochen lang nicht im Impfgebiet frei laufen. Falls ein Haustier einen Köder frisst, besteht keine Gefahr für das Tier. Bitte den Tieren keinen Köder aus dem Maul nehmen!

– Ausgelegte Köder bitte nicht berühren. Bei einem direkten Hautkontakt mit Ködern oder mit der Impfstoffflüssigkeit bitte umgehend die Hände waschen und den Fachbereich Gesundheit informieren.

– Wer verendete oder verdächtige Tiere – vor allem kranke oder verhaltensgestörte Füchse – feststellt, soll umgehend den Veterinärdienst im Fachbereich Sicherheit und Ordnung informieren.

Info:

Mannheim liegt in einem tollwutgefährdeten Bezirk, nachdem Tollwutfälle bei Füchsen im hessischen Odenwald und im Rhein – Neckar – Kreis aufgetreten sind. Die Herbstsaktion zur Immunisierung der Füchse findet auf Anweisung des baden – württembergischen Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum und in Abstimmung mit den benachbarten Bundesländern statt und wird vom städtischen Veterinärdienst im Fachbereich Sicherheit und Ordnung organisiert. Das Ministerium hat als weitere Schutzmaßnahmen die verstärkte Bejagung und die Untersuchung aller erlegten und tot aufgefundenen Füchse angeordnet.

Der letzte positive Befund von Tollwut in Baden-Württemberg liegt bereits über zwei Jahre zurück. Nach den rechtlichen Vorgaben der Tollwut-Verordnung werden die intensiven Screeningmaßnahmen weitergeführt, um ein mögliches erneutes Aufflackern des Seuchengeschehens beziehungsweise eine Seuchenverbreitung unter der so genannten Impfdecke rechtzeitig zu erkennen.

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