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„Hundewoche in Itzehoe „: Polizei und Ordnungsamt kontrollierten Hundehalter

Itzehoe (aho) – „Wir stellen zunehmend fest, dass Hundehalter ihre Vierbeiner nicht immer so führen, wie es vorgeschrieben ist“, sagt Ivonne Thiem. Die Sachgebietsleiterin für „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ im Itzehoer Rathaus reagiert mit diesem Satz auf die Tatsache, dass Hunde an Orten, wo es vorgeschrieben ist, nicht angeleint werden, und dass freilaufende Hunde Menschen und eigene Artgenossen beißen. „Das wollen wir ändern, deshalb haben wir zusammen mit der Polizei die Bereiche Große und Kleine Tonkuhle, die Malzmüllerwiesen und rund um den Wohnpark Klosterforst kontrolliert“, begründete Ivonne Thiem das Vorgehen von städtischem Ordnungsamt und Polizei-Bezirksrevier Itzehoe – Fachdienst Umweltschutz während der so genannte „Hundewoche“ (23. bis 27. Juni).

Während des genannten Zeitraumes wurden überwacht: der Leinenzwang; die Pflicht zum Anlagen eines Halsbandes, einer Halskette oder einer vergleichbaren Anleinvorrichtung; die Anmeldung des Hundes bei der Stadt Itzehoe; die Einhaltung der Regelungen, die sich aus den Vorschriften bezüglich der Haltung eines gefährlichen Hundes ergeben.

Dass das auch in der Kreisstadt vonnöten ist, belegt ein Fall aus der jüngsten Zeit auf dem Berliner Platz. Dort hatte ein nicht angeleintes Tier einen angeleinten Dackel verfolgt und wollte ihn beißen. Der Halterin gelang es zwar, ihren Hund von dem angreifenden Tier wegzureißen, doch durch den Leinenruck verletzte sich der Dackel. Nach dem Vorfall dann eine oft zu beobachtende Szene: Diejenigen, die ihren Hund spätestens jetzt hätten anleinen müssen, weigerten sich. „Sie waren nicht einsichtig“, beklagte die Halterin des Dackels.

Ivonne Thiem kommt das bekannt vor: „Wenn Polizei oder Ordnungsamt die Halter ansprechen, sind sie einsichtig und richten sich meist widerspruchslos nach den Vorschriften. Treffen zwei Hundehalter aufeinander, gibt es oftmals Streit.“ Das müsse nicht sein. „Jeder Hundebesitzer erhält bei der Anmeldung seines Hundes zur Hundesteuer ein Merkblatt, aus dem hervorgeht, wie er sich zu verhalten hat.“

Daraus einige Kernsätze und zusätzliche Hinweise betreffend der Ziffer 5:

1. Es ist verboten, Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums ohne wirksame Beaufsichtigung herumlaufen zu lassen;

2. Hunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums der Hundehalterin oder des Hundehalters nur von Personen geführt werden, die körperlich und geistig die Gewähr dafür bieten, den Hund sicher zu führen;

3. Leinen- und Maulkorbzwang besteht für Hunde folgender Rassen oder Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbul-Terrier;

4. Leinen- und Maulkorbzwang besteht auch für Hunde, bei denen die Vorraussetzungen des Paragraphen 3 Absatz 3 Gefahrhundegesetzt festgestellt wurden (z.B.): Hunde, die besonders kampfbereit, angriffslustig, bissig und scharf sind; Hunde, die Menschen oder Tiere ohne ersichtlichen Grund gebissen haben; Hunde, die wiederholt außerhalb des befriedeten Besitztums in Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen oder durch ihr Verhalten verängstig haben; Hunde, die unkontrolliert Wild, Vieh oder andere Tiere hetzen oder reißen;

5. Leinenzwang besteht für alle Hunde: in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr; bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen; in der der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete; bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern, in Aufzügen und in Fluren und sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen. Für Itzehoe bedeutet dies, dass Leinenzwang für alle Hunde in folgenden Bereichen besteht (keine abschließende Aufzählung): Breite Straße, Feldschmiede, Berliner Platz, Sandberg, Bereich Brunnenstraße bei „Sky“; Malz Müller Wiesen, Große Tonkuhle, Kleine Tonkuhle, Edendorfer Tonkuhle, Cirencesterpark, Rüpingscher Garten, Seniorenpark, Grünanlage Wellenkamp, Edendorfer Teiche, Planschbecken, Germanengrab, Westerhof, Grünanlage Elbeblick/Klosterforst, alle Kleingartenanlagen.

6. in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln;

7. in Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen;

8. auf Friedhöfen;

9. auf Märkten und Messen;

10. ein Mitnahmeverbot für Hunde besteht in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern, Lichtspielhäusern, Konzert-, Vortrags- und Versammlungsräumen sowie in Badeanstalten, Badeplätzen, Kinderspielplätzen und Liegewiesen. Ferner ist es verboten, Hunde dort laufen zu lassen.

„Wer gegen die vorgenannten Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden“, betont Ivonne Thiem.

Trotz der umfassenden Regelungen: Ivonne Thiem macht darauf aufmerksam, dass „Leinenzwang“ nicht im gesamten Itzehoer Stadtgebiet besteht. „Ausgenommen sind allerdings die Hunde, die unter das Gefahrhundegesetz fallen und für die ausnahmslos Leinenzwang besteht.“ Es sei aber so: „Wenn ein nicht angeleintes Tier in einer Itzehoer Nebenstraße einen Menschen oder einen anderen Hund beißt, dann handelt der Halter ordnungswidrig, denn er hat nicht in ausreichender Weise auf seinen Vierbeiner eingewirkt.“ Nur die Hunde, auf die der Halter jederzeit einwirken kann, dürfen nach den einschlägigen Vorschriften unangeleint geführt werden. Und dennoch: „Auf jeden Fall ist es besser, seinen Hund angeleint zu führen, denn dann kann eigentlich überhaupt nichts passieren“, rät Ivonne Thiem.

Auf eine für Hundehalter wichtige Vorschrift aus dem Landeswaldgesetz macht Polizeiobermeisterin Katrin Eicke: „Auf Waldwegen dürfen nur Hunde geführt werden, wenn sie angeleint sind. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro belangt werden.“ Und wenn Hunde einen Menschen beißen, kommt meist noch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung hinzu.

Katrin Eicke weiter: „Die Kontrollen haben bestätigt, dass Bürger zu Recht darauf hingewiesen haben, dass Hunde in Grünanlagen generell nicht angeleint werden, obwohl ‚Frauchen‘ oder ‚Herrchen‘ die Hundeleine immer dabei hatten. Lediglich zwei Hundehalter führten ihre Vierbeiner angeleint durch das Gelände und hatten dann auch noch die Hundemarke dabei.“ Nach Worten der Beamtin war die „Hundewoche“ „ein Erfolg“: „Die wenigsten der angesprochenen Hundehalter reagierten mit Unverständnis, nur zwei wollten die Rechtslage wegdiskutieren.“

Dass Ordnungsamt und Polizei Hundehalter kontrolliert haben, stieß bei Andrea Möller, die im Lehmwoldwald mit Terrier-Mischling „Lucy“ Gassi ging, allerdings auf Verständnis: „Das ist in Ordnung.“ Besonders abends könne sie mit ihrem Tier das Planschbeckengelände „kaum betreten“. „Dort laufen sehr viele Hunde frei herum. Auch auf dem Kinderspielplatz.“

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