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Schweiz: Tierhaltungen mit Nutztieren – auch Hobbyhaltungen – werden zentral registriert

Bern (aho) – Im Interesse einer verbesserten Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit hat der Bundesrat heute beschlossen, dass künftig sämtliche Tierhaltungen mit Nutztieren gemeldet werden müssen. Wie das Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz (BVET) mitteilt, werden ab dem 1. Januar 2010 alle Betriebe, welche Pferde, Geflügel, Speisefische oder Bienen halten, zentral registriert. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen. Zusätzlich müssen bei den Schweinen ab dem 1. Januar 2011 alle Zugänge der Tierverkehrsdatenbank (TVD) gemeldet werden. Diese Änderungen der Tierseuchenverordnung werden es künftig erlauben, Tierkrankheiten effizienter zu bekämpfen und die Nachverfolgbarkeit von Lebensmitteln tierischer Herkunft zu verbessern, so das BVET in einer Medieninformation.

Um Tierseuchen zu bekämpfen oder bei verunreinigten Lebensmitteln die Probleme bis in den Stall zurückverfolgen zu können, müssen die verantwortlichen Behörden wissen, wo welche Nutztiere stehen. Bislang sind jedoch nur landwirtschaftliche Betriebe mit ihren Tierhaltungen zentral erfasst. Nun sollen ab den 1. Januar 2010 sämtliche Tierhaltungen, die für die Lebensmittelproduktion relevante Tierarten halten, schweizweit registriert werden. Neu betrifft dies nicht-landwirtschaftliche Pferde-, Geflügel-, Speisefisch- und Bienenbetriebe. Zudem müssen Schweinebetriebe ab dem 1. Januar 2011 alle Zugänge von Schweinegruppen der TVD melden.

Zusätzlich zum geografischen Ort der Betriebe werden weitere Informationen registriert, die bei der Bekämpfung von Tierseuchen nützlich sind – so etwa der Typ einer Schweine- oder Geflügelhaltung und die Arten der in einer Fischzucht gehaltenen Fische. Die neu zu registrierenden Daten werden im Rahmen der bestehenden koordinierten landwirtschaftlichen Betriebsdatenerhebung erhoben, so das BVET.

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