animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Pfeilgiftfrösche, Papageien, Schildkröten, Riesenschlangen: Haltung exotischer Tiere boomt im Rhein-Main-Gebiet

Darmstadt (aho) – In der Region Rhein-Main/Südhessen sind zum Stichtag 1. Juli 2010 insgesamt 21.296 meldepflichtige Tiere einer geschützten Art gemeldet. Hierüber informierte jetzt das Regierungspräsidium Darmstadt. Insgesamt sind der Behörde 10.412 Halter von artgeschützten Wirbeltieren bekannt, davon allein im Stadtgebiet Frankfurt 1.413. Besonders viele Tierhalter finden sich auch im Main-Kinzig-Kreis (1.208) und im Landkreis Darmstadt-Dieburg (1.139).

Die Zahl dieser Tiere liegt damit um rund 10 % über dem Wert des Vorjahres. Die Zunahme betrifft alle Artengruppen, wobei insbesondere der Trend hin zu Reptilien weiterhin auffällig ist. Sie führen mit 15.116 Exemplaren und damit einem Anteil von 71 % die Rangliste der gehaltenen Tiere deutlich an. Die Gruppe der Landschildkröten ist dabei mit 10.855 Exemplaren am stärksten vertreten, gefolgt von den Chamäleons mit 1.441 und den Riesenschlangen mit 1.061 Exemplaren. Aber auch Geckos (698) und Pfeilgiftfrösche (724) erfreuen sich steigender Beliebtheit. Neben den Reptilien werden vor allem Papageienvögel (3.627) gerne gehalten.

Häufig handelt es sich bei den gemeldeten Tieren um inländische bzw. EU-Nachzuchten, zu einem geringen Teil aber auch um legal der Natur entnommene Import-Exemplare. Einige der geschützten Arten gehören zu den gefährlichen Wildtieren, deren Neuerwerb seit Oktober 2007 in Hessen verboten ist. Vor diesem Stichtag gehaltene und beim Regierungspräsidium Darmstadt angezeigte gefährliche Tiere genießen Bestandsschutz. So werden in Südhessen u.a. derzeit noch 49 Krokodile legal gehalten.

Was Tierhalter unbedingt beachten sollten: bis auf wenige Ausnahmen müssen alle Wirbeltiere, die unter Artenschutz stehen, in der Region Rhein-Main/Südhessen beim Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat Artenschutz – gemeldet werden. Im Rahmen der Meldung haben die Tierhalter gleichzeitig die rechtmäßige Herkunft ihrer Tiere nachzuweisen. Hintergrund ist, dass eine Ãœberwachung des Handels mit gefährdeten oder vom Aussterben bedrohten Arten nur möglich ist, wenn die Artenschutzbehörde weiß, wer geschützte Tiere hält und woher sie stammen. Ähnlich wie bei einem „richtigen“ Einwohnermeldeamt müssen die Tierhalter auch den Umzug, die Abgabe oder den Tod eines Tieres mitteilen. Nach den Erfahrungen des Regierungspräsidiums wird gerade dies häufig übersehen.

Die Meldung ist für die Tierhalter kostenfrei. Das Regierungspräsidium appelliert an alle, die ein artgeschütztes Wirbeltier erwerben, ihr Tier unverzüglich anzumelden. Wer die vorgeschriebene Meldung unterlässt oder nicht rechtzeitig vorlegt, muss mit einem Bußgeld rechnen, das je nach Schwere des Verstoßes mehrere Hundert Euro betragen kann.

An- und Abmeldevordrucke sowie weitere Informationen zu den Artenschutzbestimmungen sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums (www.rp-darmstadt.hessen.de) unter der Rubrik Umwelt & Verbraucher / Naturschutz / Artenschutz / Internationaler Artenschutz / Downloads zu finden.

Reply to “Pfeilgiftfrösche, Papageien, Schildkröten, Riesenschlangen: Haltung exotischer Tiere boomt im Rhein-Main-Gebiet”

Suche



Datenschutzerklärung