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Häufig illegal: Thüringisches Sozialministerium warnt vor „Flugpatenschaften“;

Erfurt (aho) – Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat als oberste Tierschutzbehörde im Freistaat davor gewarnt, Tiere vom Urlaub im Ausland mit zurück nach Deutschland zu bringen. Auch sogenannte „Flugpaten“ handeln häufig illegal.

Im Tierseuchenrecht wird beim Verbringen von Heimtieren (Hunde, Katzen) hinsichtlich der Anforderungen zwischen dem privaten Reiseverkehr und dem gewerbsmäßigen Handel unterschieden. Das Verbringen im Rahmen des privaten Reiseverkehrs beschränkt sich grundsätzlich auf Tiere, die ihren Eigentümer begleiten und nicht dazu bestimmt sind, verkauft oder anderweitig abgegeben zu werden.

Aus tierschutzrechtlicher Sicht benötigen die Tierschutzvereine und -einrichtungen, die Tiere aus dem Ausland transferieren und später in Deutschland an Halter vermitteln, eine Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handeln mit Wirbeltieren. Dies ergibt sich auch aus der Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs. Das wurde sowohl aus tierseuchen- als auch aus tierschutzrechtlicher Sicht durch das zuständige Bundesministerium und die Gremien der Länder bestätigt.

Darüber hinaus sind beim Transport von Tieren, die nicht im Rahmen des privaten Reiseverkehrs befördert werden, sämtliche Vorschriften der einschlägigen EU-Verordnung zum Transport von Tieren anzuwenden. Die Transportunternehmer müssen deshalb zugelassen sein und die Fahrer sowie Betreuer müssen nachweislich über die erforderlichen Kenntnisse verfügen.

Mitleid wird ausgenutzt

Streunende Tiere und der Zustand der Tierheime in Urlaubsländern erregen häufig das Mitleid der Touristen. Oft werden Urlauber auch dazu aufgefordert, Tiere nach Deutschland mitzunehmen. Sie sollen einerseits den Tieren selbst ein neues Zuhause bieten. Auf der anderen Seite werben mehr oder weniger seriöse Tierschutzeinrichtungen darum, als „Flugpaten“ Tiere nach Deutschland zu transferieren mit der Begründung, dass Touristen die erleichterten rechtlichen Vorgaben für den privaten Reiseverkehr mit Tieren nutzen könnten. Dieser Transport von Tieren, insbesondere von Hunden, aus Urlaubsländern nach Deutschland ist allerdings häufig illegal. Denn mithilfe solcher „Flugpaten“ umgehen manche Tierschutzorganisationen die geltenden tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Vorschriften.

Das Sozialministerium in Erfurt hat darum die zuständigen Behörden im Freistaat aufgefordert, das Mitbringen von Hunden aus dem Ausland für Tierschutzorganisationen sehr kritisch zu prüfen. Denn auch nach Thüringer Rechtsauffassung unterliegt das von manchen Tierschutzvereinen und -einrichtungen organisierte Verbringen bzw. Einführen von Tieren den strengeren Regelungen für den Handelsverkehr. Eine Zustimmung ist nur möglich, wenn sämtliche Voraussetzungen nach Tierseuchen- bzw. Tierschutzrecht vollständig erfüllt sind.

Das Sozialministerium rät auch aus tiermedizinischen Gründen davon ab, Tiere von einer Auslandsreise mitzubringen. Es bestehen dabei erhebliche tiergesundheitliche Risiken. Aber auch aus tierschutzfachlichen Gesichtspunkten ist das Mitbringen von Heimtieren aus Urlaubsländern nicht sinnvoll. Die mitgebrachten Tiere sind in der Regel noch sehr jung und deshalb leicht vermittelbar. Das führt dazu, dass inländische Fund- und herrenlose Tiere in den Tierheimen nur schleppend weitervermittelt werden können. Damit entstehen den Tierschutzvereinen letztlich zusätzliche Kosten.

3 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. Anouk Phillips

    Dies ist ja mal wieder typisch, kaum sind die Politiker im Sommerurlaub, brauchen sie wieder Füllstoff um Ihr Sommerloch zu stoffen!

    Hier werden mal wieder Äpfel und Birnen mit Kartoffeln gemischt. Splitten wir doch mal das Ganze um es übersichtlich zu machen. Wo drum geht es denn in diesem Artikel
    1. Um Flugpatenschaften

    2. Um Tiere aus dem Ausland

    3. Um die Lage in den deutschen Tierheimen

    4. Um Haustiertransporte aus dem Ausland

    zu Punkt 1:
    Was ist ein Flugpate?? Einen Flugpaten gibt es nicht, auch wenn es von vielen so genannt ist. Es gibt den FLUGBEGLEITER! Der Flugbegleiter begleitet ein Tier auf dem Flug, da es ja nicht selber einchecken, einsteigen bzw. austeigen kann. Dies macht der Flugbegleiter. Er begleitet das Tier entweder weil es sein eigenes ist, oder in Abstimmung und Genehmigung mit dem Besitzer des Tieres. Dies ist die eine Richtung. Die andere Richtung gibt es aber auch. Die Tierschutzorganisationen die in Drittländern operieren, sind auf Güter aus Europa angewiesen, weil es die meisten Medikamente oder die sonst in Europa erhältlichen Sachen dort nicht gibt. Da es aber leider keine kostenlose Möglichkeit mehr gibt um Spendengüter bei den Airlines anzumelden, werden die Fluggäste, die sich melden, im Vorfeld schon gefragt ob Sie einige KG an Gepäck abzweigen können um Spenden mitzunehmen. Eine seriöse Tierschutzorganisation würde NIE jemanden am Flughafen ansprechen ob er ein Tier mitnehmen kann.
    zu Punkt 2:
    Es ist so einfach Tiere aus dem europäischen Ausland bzw. einen gelisteten Drittland mit nach Deutschland zu nehmen. Was muss ich denn machen? Wenn ich ein Tier finde geh ich zu einem Tierarzt und lass mir einen Heimtierhausweis ausstellen und schon kann ich in der EU reisen wohin ich will, egal wie alt das Tier ist oder ob es gesund ist oder nicht.
    Wenn aber Tiere aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU gebracht werden, ist einiges zu beachten. Das Tier muss (MUSS) min. 7 Monate alt sein. Das ergibt sich daraus das das Tier erst im Alter von 3 Monaten gegen Tollwut geimpft werden kann. Nach 30 Tagen nach der Impfung kann dann dem Tier Blut abgenommen werden, das in Europa in einem zugelassenen Labor untersucht wird ob der Tollwutschutz hoch genug ist. Ab dem Tag der Blutabnahme muss nochmals 3 Monate gewartet werden bevor das Tier nach dem bestandenen Bluttest ausreisen kann. Aber halt, nicht so schnell! Natürlich bekommt jedes Tier die nötigen Impfungen gegen Staupe, Lepto usw. Es wird natürlich auch von einem Amtstierarzt untersucht bevor er für das jeweilige Tier eine Bescheinigung für die Ausreise ausstellt. Natürlich wird das Tier mit allen amtlich nötigten Dokumente ausgestattet das es braucht um in die EU einreisen zu können. Hier ist auf jeden Fall gesichert das die Tiere gesund sind!!!

    Ob die meisten Tiere gesund sind die innerhalb der EU transportiert werden, wage ich zu bezweifeln, ausgenommen einige seriöse Vereine die sich an die Vorschriften halten.
    zu Punkt 3:
    Es ist soweit richtig das die deutschen Tierheime teilweise übervoll sind. Aber warum? In den meisten Fällen handelt es bei diesen Tieren um s.g. Listentiere oder Tiere nicht mehr vermittelbar sind. Es ist mittlerweile ein offenes Geheimnis, das viele Tierheime sich im Ausland Jungtiere holen (einkaufen) um sie in Deutschland gewinnbringend an den Mann(Frau) zubringen, um sich zu finanzieren.
    zu Punkt 4:
    Heimtiertransporte innerhalb der EU sehen so aus: Man nehme ein Fahrzeug packe es voll mit so vielen Tieren wie möglich und transportiere diese mehrere tausende KM von A nach B. Je mehr Tiere transportiert werden umso besser. Da werden 10 Welpen in eine Katzenbox gepfercht, ein 60 cm großer Hund wird in eine Box für einen Pinscher gestopft. Die Tier können sich nicht mehr bewegen. Noch nicht mal mehr drehen.
    Einige dieser Transporte wurden abgefangen und kontrolliert. Was war das Ende vom Lied?? Die Transporte mussten, nach einer tierärztlichen Kontrolle, von der Polizei freigeben werden und durften Ihre Fahrt unversehens zum mehrere hundert KM entfernten Ziel wieder aufnehmen. Oder wie es in Süddeutschland passiert ist! Es waren 2 Transporter mit jeweils einem Planen-Anhänger vollgepackt bis unters Dach mit über 80 Tieren aus Spanien in der prallen Sonne Nonstop unterwegs. Das Ende von diesem Transport war, dass 24 Tiere elendig verreckt sind. Auch hier war es so dass die anderen Tiere wieder freigegeben werden mussten und die Organisationen nicht belangt werden konnten. Das nennt man Tierschutz in der EU.
    Es ist einiges geregelt! Wie Tierheime auszusehen haben, welche Genehmigungen man braucht usw. ABER DAS WICHTIGSTE STEHT NIRGENS!!! NÄMLICH WIE EIN TIER ZU TRANSPORTIEREN IST UND IN WAS FÜR EINER BOXGRÖSSE!!!!!! Bei den Airlines ist das geklärt! Dort muss eine BOX bereit gestellt werden in der sich das Tier drehen kann und mit den Ohren nicht die Decke berührt!!

    Solange der innereuropäische Tierschutz nicht ausreichend geregelt ist, sollten die Politiker lieber kleine Brötchen backen und sich mal mehr für den Tierschutz einsetzen und sich darum kümmern das die Millionen Subventionsgelder für den Tierschutz in der EU auch an der Stelle ankommt wo es gebraucht wird und nicht in den Geldsäckeln von korrupten Politikern

Reply to “Häufig illegal: Thüringisches Sozialministerium warnt vor „Flugpatenschaften“;”

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