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Fall Tyson: Junge erhält 3000 € Schmerzensgeld; Halterin muss mit weiteren 30.000 € Folgekosten rechnen

Berlin (aho) – Nach dem Angriff des Staffordshire-Mischling „Tyson“ auf einen Jungen im Oktober vergangenen Jahres muss die Hundehalterin dem neunjährigen Opfer 3.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die 44-jährige Halterin hatte im Prozess vor einem Berliner Amtsgericht die Verantwortung für die schweren Verletzungen des Kindes übernommen. Der Kampfhund hatte den Jungen mehrfach ins Gesicht gebissen. Die sieben Tiefen und mehrere kleine Bisswunden an Stirn, Augenbraue, Schläfe, Nase und Handgelenk mussten operiert werden. Anschließend wurde das Kind psychotherapeutisch behandelt. Der Kampfhund wurde inzwischen eingeschläfert.

Die Angeklagte sagte, dass ihr der Vorfall sehr leid tue. Damit ist das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung am Freitag im gegenseitigen Einvernehmen aller Prozessbeteiligten vom Gericht eingestellt worden. In einem gesonderten Zivilprozess kommen laut Gericht noch Forderungen von etwa 30.000 Euro auf die Angeklagte zu.

3 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. Gast

    War das der Fall, wo die beide Jungen den Hund geschlagen haben
    und dieser sich dann nach einer Weile hat gewehrt? Hatten die beiden nicht zugegeben dem Hund ca. eine halbe Stunde auf den Kopf geschlagen zu haben?

    Der Richter spricht dem Jungen Schmerzensgeld zu, dafür das er den Hund gequält hat?

  2. Ja, genau der Fall war das. Willkommen in Deutschland – da haben „Kampfhunde“ keine Rechte …

Reply to “Fall Tyson: Junge erhält 3000 € Schmerzensgeld; Halterin muss mit weiteren 30.000 € Folgekosten rechnen”

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