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Wartefristen nicht eingehalten: Tollwut bei einem Importwelpen aus Marokko

Rabies_negri_bodies_brain[Negri-Körperchen im Gehirn eines an Tollwut gestorbenen Menschen] Bamberg (aho) – Bei einem fünf Monate alten Welpen aus Marokko wurde am 25. Juli vom Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Tollwut nachgewiesen. Das Tier war vierzehn Tage vor Seuchenfeststellung nach Deutschland in den Landkreis Bamberg eingeführt worden. Laut Impfpass erfolgte in Marokko die vorschriftsmäßige Tollwutimpfung. Allerdings wurde die, für die Einfuhr ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Tollwut-Antikörper-Tierbestimmung nicht durchgeführt und die danach erforderliche Wartezeit von mindestens drei Monaten im Ursprungsland ebenfalls nicht eingehalten. Wenige Tage nach der Einfuhr erkrankte der Junghund an fortschreitender Kieferlähmung, nahm keine Nahrung mehr auf und zeigte leicht aggressives Verhalten. Der behandelnde Tierarzt reagierte äußerst schnell und umsichtig und äußerte den Verdacht auf Tollwut. Der erkrankte Welpe wurde eingeschläfert und zur Untersuchung an das Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Oberschleißheim gebracht. Der Tollwutverdacht wurde vom Labor am nächsten Tag bestätigt. Es ist davon auszugehen, dass sich der Welpe bereits vor oder kurz nach der Impfung mit dem Virus infiziert hat. Ein belastbarer Impfschutz besteht aber frühestens drei Wochen nach erfolgter Impfung.

Vor allem in Anbetracht der nahenden Urlaubszeit warnen die Amtstierärzte am Landratsamt Bamberg eindringlich davor, Tiere (v. a. Katzen und Hunde) unbedacht aus dem Ausland mit nach Hause zu nehmen. Auch wenn die Haltungsumstände vieler dieser Tiere katastrophal und Mitleid erregend sind, müssen die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen streng eingehalten werden. Der akute Fall zeigt, wie wichtig und sinnvoll diese Vorschriften sind. Nach wie vor wichtig und sinnvoll ist es, trotz Seuchenfreiheit, auf einen gültigen Tollwutimpfschutz der eigenen Hunde bzw. Katzen mit Freigang zu achten. Nicht bzw. unzureichend geimpfte Tiere, die Kontakt zu einem tollwutkranken Tier hatten, werden auf behördliche Anweisung sofort getötet, informieren die Amtsveterinäre des Landkreises Bamberg.
Landkreises Bamberg.

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