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Tierschutzgesetz: Neue Regeln für Hundeausbildung und Tierhandel

hd_02Berlin (aho) – Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) weist anlässlich des Jahreswechsels auf einige Gesetzesänderungen hin, die im kommenden Jahr zu beachten sind.

So bedarf es ab dem 1. August 2014 einer Genehmigung für die gewerbliche Hundeausbildung: Ziel dieser Regelung im Dritten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes ist es, im Sinne der Tiere und des Tierschutzes Mindestqualitätsstandards sicherzustellen.

Außerdem muss die entgeltliche Einfuhr von Wirbeltieren, darunter auch Haustiere, künftig von der Behörde erlaubt werden. Damit soll unter anderem der unseriöse Handel mit Welpen bekämpft werden. Zudem muss jeder, der ab dem 1. August 2014 gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handelt – wie zum Beispiel mit Hunden, Katzen, Schweinen oder Rindern – dem künftigen Tierhalter schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres mitgeben.

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