Nach Tollwutverdacht: Veterinäramt Neuwied informiert über Risiken bei der Einfuhr von Tieren
Neuwied (aho) – Einen möglichen – jedoch nach eingehender Untersuchung glücklicherweise nicht bestätigten – Tollwutverdacht bei einer aus Rumänien eingeführten und im Kreis Neuwied gehaltenen Mischlingshündin nimmt das Kreisveterinäramt bei der Kreisverwaltung Neuwied zum Anlass, auf die Risiken einer Einfuhr von Tieren aus dem Ausland hinzuweisen. Im vorliegenden Fall war die Hündin mit auffälligen Symptomen vorgestellt worden. Da der Hund engen Familienkontakt hatte und sogar mit im Bett schlafen durfte, galt es schnell zu handeln. Weder Mensch noch Tier wurden von dem Hund gebissen. Es erfolgte unverzüglich eine Untersuchung und die Unterbringung in einer Quarantänestation wurde angeordnet. Die Untersuchung erbrachte erfreulicherweise keinen positiven Befund. Der Hund ist nicht an Tollwut erkrankt sondern scheint lediglich an den Folgen einer Staupeinfektion zu leiden, so die Veterinäre.
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Gerade in Urlaubszeiten komme es häufig vor, so die Amtsveterinäre in einer Pressemitteilung, dass Tiere leichtfertig mitgebracht werden. Dies geschehe oft aus Tierliebe und um den Tieren eine bessere Zukunft in Deutschland zu bereiten. Allerdings solle man sich der Gefahren bewusst sein, die eine leichtfertige Einfuhr mit sich bringt.
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Eine zu spät erkannte Tollwutinfektion endet für Mensch und Tier immer tödlich. Übertragen wird das Tollwutvirus über den Speichel des infizierten Tieres. Klassisch ist der Biss als Übertragungsmöglichkeit. Eine Infektion ist aber auch denkbar für den Fall, dass infektiöser Speichel mit offenen Hautbereichen in Kontakt kommt.
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Das Veterinäramt empfiehlt, sich umfassend vor der Anschaffung eines Tieres über Chancen und Risiken zu informieren. Dies gelte generell für den Kauf von Tieren. Jeder Interessierte sollte demnach zumindest auf eine lückenlose Impfdokumentation bestehen.
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Deutschland gilt seit 2008 als frei von Tollwut (außer bei Fledermäusen). Dies gilt aber nicht für andere Länder der EU oder für Drittländer. Eine Tollwutimpfung kann frühestens im Alter von 12 Wochen erfolgen. Ein stabiler Impfschutz ist dann drei Wochen später erreicht. Ein Verbringen nach Deutschland ist somit frühestens im Alter von 4 Monaten möglich. Neben der Gefahr der Tollwut sollte man auch bedenken, dass Tiere aus dem Ausland mehr oder minder häufig mit Krankheiten infiziert sind, die bis dato in Deutschland selten oder überhaupt nicht auftreten. Ferner gelte es, Schutzmaßnahmen zu ergreifen sobald Verdachtsmonate auftreten.
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Bei Zweifeln sollte der erste Schritt zur Klärung stets zum Tierarzt erfolgen, so die Experten in einer Presseinformation.
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3 Kommentare, Kommentar oder Ping
Eva
„Die Untersuchung erbrachte erfreulicherweise keinen positiven Befund. Der Hund ist nicht an Tollwut erkrankt sondern scheint lediglich an den Folgen einer Staupeinfektion zu leiden“ – das klingt ja so, als wäre der Hund noch lebendig.
Dann frage ich mich, wie der Hund untersucht wurde. Gibt es neuerdings einen Tollwuttest am lebenden Tier?
29.07.14
die-mit-dem-kopf-schüttelt
@ EVA:
Offensichtlich wurde der Hund ja in einer Quaratänestation untergebracht. Dort zeigt sich in kürzester Zeit, ob der Hund tatsächlich erkrankt ist oder eben nicht.
Vermutlich wurden aber parallel dazu auch Antikörper nachgewiesen, die nur durch eine Impfung entstehen können. Durch diesen nicht mehr neuen Test ist ja auch seit Jahren die quarantänefreie Einreise nach GB, S, N usw. möglich.
04.08.14
Reply to “Nach Tollwutverdacht: Veterinäramt Neuwied informiert über Risiken bei der Einfuhr von Tieren”