Tierschutz im Pferdesport hat oberste Priorität! Bundestierärztekammer warnt vor Aufweichung der strengen nationalen Anti-Doping- und Medikamentenkontroll-Regeln im Pferdesport
Berlin (BTK) – Die Bundestierärztekammer warnt eindringlich davor, die bestehenden Anti-Doping-Regeln und Regelungen zur Kontrolle von Medikationen im Pferdesport aufzuweichen. Morgen, am 16. September, entscheidet der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. (FN) in Warendorf darüber, ob sie den Vorgaben der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) folgen und damit deren großzügigeres Reglement, nämlich die „Equine prohibited substances list “ (EPSL), für ihren Bereich im Pferdesport übernehmen soll.
Was sich kompliziert anhört, versucht Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer, einfach zu erklären: „In Deutschland gelten strengere Regelungen bezüglich des Einsatzes bestimmter Substanzen mit manipulativer Wirkung als im internationalen Pferdesport. Wir haben die Regelung, dass ein Pferd erst wieder starten darf, wenn eingesetzte Medikamente nicht mehr nachgewiesen werden können. Das ist wichtig und richtig, denn ein Tier, das krank oder rekonvaleszent ist, darf auch nicht unter Wirkung von Medikamenten am Wettkampf teilnehmen!“
Eine Regelung im Sinne des Tierschutzes, die bei internationalen Turnieren so nicht besteht. Dort dürfen ungeachtet der wettkampfmanipulierenden Wirkung sowie der Gebote der Chancengleichheit und des Tierschutzes Arzneimittel wie Antibiotika und Hormone verabreicht werden, die auf der Verbotsliste der FN geführt werden. „Die Übernahme der großzügigeren Verbotslisten der Internationalen Reiterlichen Vereinigung wäre eine Entscheidung, die dem Gebot, das Wohlbefinden der Pferde zu schützen, widerspricht. Es kann nicht angehen, dass eine bewährte Regelung vor dem Hintergrund der Interessen einer Handvoll international startender Reiter aufgeweicht wird. Das widerspricht dem deutschen Tierschutzgesetz wie auch dem Arzneimittelgesetz (AMG), denn eine Reihe von Substanzen, die gemäß AMG für den Einsatz am Pferd nicht zugelassen sind, würden bei Medikationskontrollen gar nicht erst untersucht werden“, warnt Mantel.
Der Ausschuss für Pferde der Bundestierärztekammer, der eine entsprechende fachliche Stellungnahme erarbeitet hat, gibt weiterhin zu bedenken, dass bei einer Entscheidung pro FEI-Verbotslisten die „Ethischen Grundsätze“ der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ebenso missachtet würden wie die Leitlinien „Tierschutz im Pferdesport“. Darüber hinaus sei bei einer entsprechenden Entscheidung der FN zur Übernahme der Substanzlisten der FEI ein großer Imageverlust für den Reitsport zu befürchten.
Die Stellungnahme mit dem Appell, die restriktiven nationalen Anti-Doping- und Medikamentenkontroll-Regeln (ADMR) beizubehalten, ging der FN Anfang September zu.
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