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Infektiöse Anämie bei Einhufern im Erzgebirgskreis festgestellt

pferd_tierarzt_03Annaberg-Buchholz (PM) – Im Erzgebirgskreis wurde die Infektiöse Anämie der Einhufer (EIA) amtlich festgestellt. Der betroffene Pferdebestand befindet sich in der Gemeinde Neukirchen, im Gemeindegebiet Leukersdorf.
Die Verdachtsmeldung über die Erkrankung eines Pferdes an Infektiöser Anämie der Einhufer (EIA) vom Freitag, den 05.12. 2014, welche das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landratsamtes Erzgebirgskreis (LÜVA) von der Landesdirektion Sachsen erhalten hat, bestätigte sich mit Eingang des endgültigen Befundes am Sonnabend, dem 06. Dezember. Die offizielle Seuchenfeststellung und deren Meldung über das Tierseuchennachrichtensystem erfolgte noch am 06. Dezember. Es wurde ein Sperrbezirk im Umkreis von einem Kilometer um das Seuchenobjekt per Allgemeinverfügung eingerichtet.
 
Das LÜVA des Landratsamtes Erzgebirgskreis hat eine sofortige Sperre des betroffenen Bestandes verfügt und für die noch vorhandenen 9 Tiere eine Blutprobenentnahme, die von der Landesuntersuchungsanstalt ausgewertet wird, veranlasst.
 
Die entsprechenden Tierhalter im Sperrbezirk haben sofort am 06. Dezember die erforderlichen Verfügungen gegen Empfangsbekenntnis erhalten. Alle im  Sperrbezirk befindlichen Pferdebestände werden derzeit untersucht. Mit einem Ergebnis ist in etwa 2 Tagen zu rechnen.

Wenn keine weiteren positiven Befunde auftreten, erfolgt in 3 Monaten eine weitere Blutuntersuchung und danach können bei wiederholt negativem Befunden die Restriktionsmaßnahmen aufgehoben werden.
 
Der Amtstierarzt des Erzgebirgskreises, Dr. Mario Stein, zu den getroffenen Vorsichtsmaßnahmen: „In dem Gebiet haben sich alle noch nicht bekannten Tierhalter von Einhufern bei unserer Behörde zu melden. Es dürfen keine Tiere dieser Arten oder deren Produkte aus diesem Bezirk verbracht werden. Der Personenverkehr im Seuchenobjekt und den Pferdebeständen im Sperrbezirk ist einzuschränken. Desinfektionsmaßnahmen sind in den benannten Objekten durch die Tierhalter durchzuführen und werden durch unsere Behörde überwacht.“
 
Laut der Einhufer-Blutarmut-Verordnung müssen positiv getestete Tiere getötet unschädlich beseitigt werden. Sofern die Tiere bei der Tierseuchenkasse ordnungsgemäß gemeldet waren, werden die Tierbesitzer dafür entschädigt.
 
Die Krankheit ist für Menschen völlig ungefährlich. Andere Tierarten – außer Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere, Zebras) – sind nicht betroffen.
 
Nachfolgend einige allgemeine Informationen über die Infektiöse Anämie der Einhufer (EIA).
 
Allgemeine Informationen zur EIA:
 
Die Infektiöse Anämie der Einhufer, auch bezeichnet als Equine infektiöse Anämie (EIA), ist eine systemische Viruserkrankung der Pferde, Esel, deren Kreuzungen sowie Zebras. Der Erreger, ein Lentivirus aus der Familie der Retroviren, vermehrt sich in Monozyten und Makrophagen und verursacht eine lebenslang persistierende Infektion, begleitet von mehr oder weniger stark ausgeprägten immunpathologischen Prozessen.

Die Krankheit ist anzeigepflichtig und wird in Deutschland durch die „Verordnung zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer“ (Stand 04.10.2010) reglementiert, die eine Tötung positiver Tiere sowie Sperrung und Untersuchung der betroffenen Bestände und der Kontaktbetriebe vorschreibt. Eine Immunprophylaxe ist bislang nicht verfügbar. Eine Gefährdung des Menschen durch EIA liegt nicht vor.

EIA ist weltweit verbreitet und tritt gehäuft in Nord- und Südamerika, Afrika, Asien, Australien sowie Süd- und Osteuropa auf. In nord- und mitteleuropäischen Ländern werden sporadische Fälle verzeichnet. Das Virus ist in Deutschland nicht endemisch, jedoch kommt es immer wieder zu vereinzelten EIA-Ausbrüchen. In den meisten Fällen konnte ein Zusammenhang zu importierten Pferden festgestellt werden.

Die mechanische Übertragung durch große blutsaugende Insekten wie Pferdebremsen und Wadenstecher (Tabanus, Stomoxys) ist von epidemiologisch relevanter Bedeutung. EIAV bleibt maximal 30 Minuten an den Mundwerkzeugen der Insekten infektiös, daher kommt eine Übertragung durch Insektenvektoren über größere Entfernungen nicht vor. Infizierte Pferde scheiden EIAV mit Körpersekreten wie Speichel, Milch und Sperma aus, wodurch es bei engem Tierkontakt ebenfalls zur Übertragung der Infektion kommen kann. EIAV kann durch nicht zertifizierte biologische Produkte sowie bei Vernachlässigung von Desinfektions- und Hygienemaßnahmen durch tierärztliche Instrumente oder Pflegezubehör übertragen werden.

Infizierte Tiere bleiben lebenslang Virusträger und stellen potentielle Infektionsquellen dar. Die namensgebende Anämie (Blutarmut), die durch eine immunpathologische Auflösung der roten Blutkörperchen entsteht, wird oftmals nicht beobachtet. Überhaupt treten in 30-90 % der Fälle keine Krankheitssymptome auf, die Tiere bleiben gesund erscheinende Virusträger, sogenannte asymptomatische Carrier.

Eine klinische Erkrankung kann sich in akuter oder chronischer Form mit jeweils vereinzelt tödlichen Verläufen manifestieren. Klinische Episoden dauern üblicherweise 3-5 Tage und gehen mit wiederkehrenden Fieberschüben einher.

Die akute Verlaufsform äußert sich in Fieber, Apathie, sowie Punktblutungen vor allem auf der Zungenunterseite sowie auf Schleimhäuten und Lidbindehäuten. Die chronische Verlaufsform ist durch Erkrankungsschübe mit rekurrierenden Fieberanfällen, Abgeschlagenheit, sowie Ödembildung gekennzeichnet.

Quelle: Landratsamt Erzgebirgskreis
 

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