Impfpflicht auch für Hühner in Privathaltung
Friedrichshafen (aho) – Frische Eier von glücklichen Hühnern: Immer mehr Menschen halten deshalb Hühner auf dem eigenen Grundstück. Auch für sie gelten bestimmte Vorschriften, auf die das Veterinäramt des Bodenseekreises aufmerksam macht:
1. Registrierung
Um bei Ausbruch einer Tierseuche reagieren zu können, muss das Veterinäramt alle Hühnerhaltungen im Kreis kennen. Hühnerhalter müssen sich also registrieren, wofür das Veterinäramt ein Formular herausgibt.
2. Impfungen
Häufig nicht bekannt ist, dass alle Hühner und Puten gegen die sogenannte Newcastle-Disease geimpft werden müssen. Bei dieser Erkrankung handelt es sich um die sogenannte Atypische Geflügelpest. Mit Einführung der Impfpflicht für alle Hühnerhalter im Jahr 1993 wurde diese Erkrankung zurückgedrängt. Ein Ausbruch der atypischen Geflügelpest hätte weitreichende tierseuchenrechtliche Konsequenzen. Genauere Informationen hierzu erhalten Hühnerhalter vom Tierarzt.
3. Haltung
Für Hühner ist es insbesondere wichtig, erhöht sitzen zu können – sie benötigen also Sitzstangen. Für jedes Huhn sollte 15 cm Sitzstange vorgesehen sein. Zudem gibt es neben Vorgaben zur Menge der Fress- und Trinkplätze, auch rechtliche Details zu Legenestern. In der Praxis akzeptieren Hennen aber auch einen heugefüllten größeren Korb oder eine Obstkiste, in der sie ihre Eier legen können.
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