9.06.2018
StIKo Vet-Stellungnahme zur Impfung von Hobby-Geflügel
Greifswald – Insel Riems (aho) – Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am FLI (Friedrich-Löffler-Institut) hat eine Stellungnahme zur Impfung gegen die Newcastle-Krankheit bei Hobby-Geflügel veröffentlicht.
Hintergrund ist die generelle Impfpflicht für alle Hühnervögel (Hühner und Puten) gegen die Newcastle-Krankheit. Die Impfpflicht gilt auch für nicht-gewerbsmäßige Hobby- und Liebhaber-Haltungen.
Lebend- und Inaktivatimpfstoffe dürfen nicht an nicht-gewerbs-und berufsmäßige Geflügelhalter (Hobbyhalter) abgegeben werden. Die Impfung von Hobbygeflügel gegen die Newcastle-Krankheit muss daher von einem Tierarzt durchgeführt werden.
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