Die FDP fragt nach Umgang mit Fundtieren
Berlin (hib/EIS) – Die FDP stellt die Regelung zum Umgang mit Fundtieren in den Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/2615).
Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, wie viele Kommunen in Deutschland ein eigenes Tierheim betreiben. Darüber hinaus soll angegeben werden, wie viele kein eigenes Tierheim betreiben und keine Vereinbarung mit einem privaten Tierheim zur Abgabe von Fundtieren geschlossen haben. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2018 (Az. BVerwG 3 C 5.16; 3 C 6.16; 3 C 7.16) dürfen privat organisierte Tierheime nur dann einen Aufwendungsersatzanspruch für die Aufnahme von Fundtieren geltend machen, wenn eine vertragliche Vereinbarung mit der für Fundsachen zuständigen Behörde vorliegt, das Tier vorher bei der zuständigen Behörde abgegeben wurde oder wenn Gründe des Tierschutzes einer Ablieferung des Tieres bei der zuständigen Behörde entgegenstehen.
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