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Experten heben Bedeutung von Zoos für Artenschutz hervor

Berlin (hib/CHB) – Nach Ansicht von Sachverständigen kommt wissenschaftlich geleiteten Zoos eine wichtige Rolle beim Artenschutz zu. In einem öffentlichen Fachgespräch im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am Mittwoch, 9. Juni 2021, gab es hingegen unterschiedliche Einschätzungen, was den Beitrag von privaten Züchtern für den Artenschutz betrifft. Thema des von der Ausschussvorsitzenden Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) geleiteten Fachgesprächs war der Ex-situ-Artenschutz, also Maßnahmen zum Artenschutz, die außerhalb des eigentlichen Lebensraums einer Art stattfinden.

Wissenschaftlich geleitete Zoos und Tierparks erbrächten eine enorme Leistung zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, sagte Jörg Junhold, Direktor des Zoologischen Gartens Leipzig und Präsident des Verbandes der Zoologischen Gärten (VdZ). Nur dank Ex-situ-Maßnahmen sei es gelungen, weltweit eine Vielzahl von Tierarten zu erhalten. Zoos hätten zudem das Potenzial, viele Menschen zu erreichen und über den Artenschutz aufzuklären. Dabei sprach sich Junhold für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Zoos und engagierten Privathaltern beim Artenschutz aus. Außerdem forderte er Gesetze, welche die Erhaltungszucht und den internationalen Austausch von Wildtierarten zum Zweck des Artenschutzes bei gleichzeitiger Eindämmung des illegalen Wildtierhandels ermöglichen.
Ikonische Arten wie der Wisent wären ohne Erhaltungszucht ausgestorben, und auch hochbedrohte Arten wie das Sumatra-Nashorn bräuchten die Erhaltungszucht, sagte Arnulf Köhncke, Fachbereichsleiter Artenschutz beim WWF Deutschland. Ex-situ-Artenschutz sei erforderlich, da der Lebensraum vieler Arten zerstört werde. Er brauche aber klare Regeln, die internationalen Standards folgten. Insbesondere müsse die Herkunft der Arten immer sicher, legal und nachhaltig sein. Ex-situ-Artenschutz sei nur ein Puzzlestück für den Erhalt der Artenvielfalt, die ansonsten hauptsächlich vor Ort in der Natur gesichert werden müsse.

Aus Sicht der organisierten, sachkundigen Privathalter sprach Martin Singheiser, Geschäftsführer des Bundesverbands für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz (BNA). Um den dramatischen Verlust der Artenvielfalt zu bekämpfen, brauche es vielfältige Ansätze – nicht nur in situ (also in freier Natur), sondern auch ex situ. Dazu trügen engagierte und sachkundige private Tierhalter bei, zumal sie auch unscheinbare Arten züchteten, die von Zoos aus Kapazitätsgründen gar nicht gehalten werden könnten.
Für eine enge Zusammenarbeit von Zoos und engagierten Privathaltern im Sinne des sogenannten „One Plan Approach“ sprach sich auch Theo B. Pagel, Direktor des Kölner Zoos und Präsident des Zooweltverbands (WAZA), aus. Deshalb sollten Zoos und fachkundige Privathalter durch eine sinnvolle Gesetzgebung und eine Entbürokratisierung unterstützt werden. Außerdem forderte Pagel, die Definition von Zoos schärfer zu fassen: Als Zoo solle man nur solche Tierparks bezeichnen, die in der Forschung sowie im Natur- und Artenschutz aktiv seien.

Die unscharfe Definition von Zoos bemängelte auch Sandra Altherr, Mitbegründerin des Vereins Pro Wildlife. Je nach Zählart gebe es in Deutschland zwischen wenigen Dutzend und mehr als tausend öffentlich zugänglichen Zoos. Altherr wies darauf hin, dass Zoos Privilegien hätten, da sie gefährdete Tierarten ein- und ausführen dürften. Deshalb sollten sich wissenschaftlich geführte Zoos von kommerziellen Züchtern und Privathaltern abgrenzen, und der kommerzielle Wildtierhandel zur Privathaltung müsse streng reguliert werden. Grundsätzlich sei der Ex-situ-Artenschutz immer nur ein Hilfsmittel; Priorität müsse der In-situ-Artenschutz haben.

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